# Öko-Regelung 1a: Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland

Wer über die Pflichtstilllegung hinaus Ackerflächen aus der Produktion nimmt und der Selbstbegrünung überlaesst, erhält eine jährliche Prämie je Hektar. Die Prämie ist gestuft und beträgt in der ersten Stufe 1.300 Euro je Hektar. Die Flächen dürfen nicht gemaeht oder beweidet werden, damit Insekten und Feldvoegel Rückzugsraum finden. Die Öko-Regelung wird jährlich neu beantragt, es besteht keine mehrjährige Verpflichtung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Prämie |
| Höchstbetrag | 1.300 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Landwirtschaft, Unternehmen |
| Themen | Landwirtschaft, Natur und Umwelt |
| Frist | 15. Mai jährlich (Sammelantrag) |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Ackerflächen zusätzlich zur Stilllegungspflicht aus der Erzeugung nehmen
- Keine Nutzung durch Mahd oder Beweidung im Verpflichtungszeitraum
- Anspruch auf Einkommensgrundstützung
- Jährliche Beantragung im Sammelantrag

## Kombinierbarkeit

Direktzahlungen, teilweise mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der Länder

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Öko-Regelung 1a: Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland beantragen?

Öko-Regelung 1a: Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland richtet sich an Landwirtschaft und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Ackerflächen zusätzlich zur Stilllegungspflicht aus der Erzeugung nehmen

### Wie viel Geld gibt es bei Öko-Regelung 1a: Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland?

Der Höchstbetrag beträgt 1.300 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Öko-Regelung 1a: Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Öko-Regelung 1a: Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Öko-Regelung 1a: Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland beantragen?

15. Mai jährlich (Sammelantrag) Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Öko-Regelung 1a: Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland mit anderen Förderungen kombinieren?

Direktzahlungen, teilweise mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der Länder Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Öko-Regelung 1a: Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/oeko-regelungen.html
- Antragstellung: https://www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/oeko-regelungen.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/oeko-regelung-1a-bereitstellung-nichtproduktiver-flaechen-auf-ackerland-bundesministerium
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/oeko-regelung-1a-bereitstellung-nichtproduktiver-flaechen-auf-ackerland-bundesministerium
