# Öffentlicher Personennahverkehr M-V (ÖPNV-Investitionsförderung)

Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Attraktivität, Barrierefreiheit, Klimabilanz oder Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs. Dazu gehörten Neu-, Um- und Ausbau von ÖPNV-Haltepunkten wie Bushaltestellen und Omnibusbahnhöfen. Wegen der ausgelaufenen EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 können keine neuen Anträge mehr entgegengenommen werden.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Kommunen, Unternehmen |
| Themen | Mobilität |
| Frist | Keine neuen Anträge möglich, EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 ausgelaufen |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Vorhaben zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in M-V
- Beachtung der zugehörigen Richtlinie und Merkblätter
- Antrag beim LFI M-V

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Öffentlicher Personennahverkehr M-V (ÖPNV-Investitionsförderung) beantragen?

Öffentlicher Personennahverkehr M-V (ÖPNV-Investitionsförderung) richtet sich an Kommunen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Vorhaben zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in M-V

### Wo gilt Öffentlicher Personennahverkehr M-V (ÖPNV-Investitionsförderung)?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Öffentlicher Personennahverkehr M-V (ÖPNV-Investitionsförderung) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Öffentlicher Personennahverkehr M-V (ÖPNV-Investitionsförderung) beantragen?

Keine neuen Anträge möglich, EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 ausgelaufen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Öffentlicher Personennahverkehr M-V (ÖPNV-Investitionsförderung)?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Öffentlicher Personennahverkehr M-V (ÖPNV-Investitionsförderung) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/oeffentlicher-personennahverkehr/
- Antragstellung: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/oeffentlicher-personennahverkehr/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/oeffentlicher-personennahverkehr-m-v-oepnv-investitionsfoerderung-landesfoerderinstitut-me
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/oeffentlicher-personennahverkehr-m-v-oepnv-investitionsfoerderung-landesfoerderinstitut-me
