# Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

Förderung der Errichtung öffentlich zugänglicher Ladesäulen inklusive Netzanschluss und Montage in Bayern. Antragsberechtigt waren natürliche und juristische Personen einschließlich Kommunen. Voraussetzung waren öffentliche Zugänglichkeit der Ladepunkte, Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien, eine Mindestbetriebsdauer von sechs Jahren und die Einhaltung der Ladesäulenverordnung. Das Programm ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Nachfolger ist die Richtlinie 'Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern', die seit 01.01.2026 gilt und über Förderaufrufe umgesetzt wird.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Abwicklung über Bayern Innovativ |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen |
| Themen | Mobilität, Energie |
| Frist | abgelaufen, Programm zum 31.12.2025 ausgelaufen |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Ladepunkte öffentlich zugänglich
- Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien
- Mindestbetriebsdauer sechs Jahre
- Einhaltung der Ladesäulenverordnung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0 beantragen?

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0 richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Ladepunkte öffentlich zugänglich

### Wo gilt Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0 vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0 beantragen?

abgelaufen, Programm zum 31.12.2025 ausgelaufen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0 noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/ladeinfrastruktur/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-in-bayern-2-0-bayerisches
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-in-bayern-2-0-bayerisches
