# Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Paragraf 12 Absatz 3 UStG)

Auf Lieferung und Installation von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Stromspeichern fällt keine Umsatzsteuer an, der Steuersatz beträgt 0 Prozent. Das entlastet Privathaushalte unmittelbar um die sonst fälligen 19 Prozent Umsatzsteuer auf die gesamte Anlage inklusive Montage. Begünstigt sind Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium der Finanzen / Finanzämter |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Fördersatz | bis zu 19 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vermieter, Vereine |
| Themen | Photovoltaik, Energie |
| Frist | Gilt seit dem 01.01.2023 unbefristet |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister beträgt höchstens 30 Kilowatt peak
- Installation auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden
- Lieferung an den Betreiber der Anlage
- Gilt auch für innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und die Installationsleistung

## Kombinierbarkeit

Uneingeschränkt kombinierbar mit EEG-Einspeisevergütung, KfW 270 und kommunalen Photovoltaik-Zuschüssen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Steuernummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Paragraf 12 Absatz 3 UStG) beantragen?

Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Paragraf 12 Absatz 3 UStG) richtet sich an Privatpersonen, Vermieter und Vereine. Zusätzlich gilt: Installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister beträgt höchstens 30 Kilowatt peak

### Wie viel Geld gibt es bei Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Paragraf 12 Absatz 3 UStG)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 19 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Paragraf 12 Absatz 3 UStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Paragraf 12 Absatz 3 UStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Paragraf 12 Absatz 3 UStG) beantragen?

Gilt seit dem 01.01.2023 unbefristet Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Paragraf 12 Absatz 3 UStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Uneingeschränkt kombinierbar mit EEG-Einspeisevergütung, KfW 270 und kommunalen Photovoltaik-Zuschüssen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Paragraf 12 Absatz 3 UStG)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/nullsteuersatz-fuer-photovoltaikanlagen-und-stromspeicher-paragraf-12-absatz-3-ustg-bundes
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/photovoltaik

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/nullsteuersatz-fuer-photovoltaikanlagen-und-stromspeicher-paragraf-12-absatz-3-ustg-bundes
