# NRW.BANK.Wohneigentum

Eigenprogramm der NRW.BANK für den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden bis zu 50 Prozent der Vorhabenskosten, die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre mit fester Zinsbindung. Die Einkommensgrenzen liegen laut NRW.BANK bei 75.000 Euro für Alleinstehende und ab 100.000 Euro für Familien, zuzueglich 20.000 Euro je Kind. Der Antrag läuft über die Hausbank. Die genaue Darlehensobergrenze ist auf der abgerufenen Übersichtsseite nicht beziffert.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohneigentum, Neubau |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Selbstgenutztes Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen
- Einhaltung der Einkommensgrenzen von 75.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise ab 100.000 Euro (Familien) plus 20.000 Euro je Kind
- Antrag über die Hausbank vor Vorhabensbeginn

## Kombinierbarkeit

Mit KfW-Programmen und der Landeswohnraumförderung kombinierbar

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann NRW.BANK.Wohneigentum beantragen?

NRW.BANK.Wohneigentum richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Selbstgenutztes Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen

### Wo gilt NRW.BANK.Wohneigentum?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich NRW.BANK.Wohneigentum vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich NRW.BANK.Wohneigentum beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich NRW.BANK.Wohneigentum mit anderen Förderungen kombinieren?

Mit KfW-Programmen und der Landeswohnraumförderung kombinierbar Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für NRW.BANK.Wohneigentum?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/wohneigentum/
- Antragstellung: https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/wohneigentum/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/nrw-bank-wohneigentum-nrw-bank
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohneigentum
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/nrw-bank-wohneigentum-nrw-bank
