# NRW.BANK.Infrastruktur

Zinsguenstiges Annuitäten- oder Ratendarlehen bis 50 Millionen Euro für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden unter anderem Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Sport- und Begegnungsstätten, OEPNV, kommunale Straßen, Stadt- und Dorfentwicklung sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Fördersatz | bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 50.000.000 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vereine, Selbstständige |
| Themen | Sonstiges, Soziales, Mobilität, Energie |
| Frist | Laufend, Hausbankenverfahren |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Rechtsformen, Angehoerige der freien Berufe und private Investoren
- Investition in Nordrhein-Westfalen
- Besonders zinsguenstige Konditionen bei erneuerbaren Energien, Klima, umweltschonender Mobilität und Kreislaufwirtschaft
- Antrag vor Vorhabenbeginn über die Hausbank

## Kombinierbarkeit

Höherer Finanzierungsbedarf oder andere Zinsbindungen individuell vereinbar

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann NRW.BANK.Infrastruktur beantragen?

NRW.BANK.Infrastruktur richtet sich an Unternehmen, Vereine und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Rechtsformen, Angehoerige der freien Berufe und private Investoren

### Wie viel Geld gibt es bei NRW.BANK.Infrastruktur?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 50.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt NRW.BANK.Infrastruktur?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich NRW.BANK.Infrastruktur vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich NRW.BANK.Infrastruktur beantragen?

Laufend, Hausbankenverfahren Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich NRW.BANK.Infrastruktur mit anderen Förderungen kombinieren?

Höherer Finanzierungsbedarf oder andere Zinsbindungen individuell vereinbar Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für NRW.BANK.Infrastruktur?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15197/nrwbank-infrastruktur.html
- Antragstellung: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15197/nrwbank-infrastruktur.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/nrw-bank-infrastruktur-nrw-bank
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/nrw-bank-infrastruktur-nrw-bank
