# Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)

Niedersachsen verpflichtet Betreiber seit April 2024 zu einer Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde an Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Turmmitte. Zusätzlich muss eine weitere Beteiligung angeboten werden, die mindestens 0,1 Cent je eingespeister Kilowattstunde oder einer 20-prozentigen Beteiligung entspricht; möglich sind Gesellschaftsanteile, Nachrangdarlehen oder Direktzahlungen an Anwohnende. Erfasst sind Windenergieanlagen ab 50 Metern Höhe und ab 1 Megawatt sowie Freiflächen-Photovoltaik ab 1 Megawatt. Ausgenommen sind Anlagen unter 1 Megawatt, Agri-Photovoltaik, Moor-Photovoltaik und Nebenanlagen. Die Mittel müssen für Akzeptanzmaßnahmen verwendet werden, nicht für kommunale Pflichtaufgaben.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Niedersachsen, Zahlung durch die Vorhabenträger |
| Ebene | Land |
| Förderart | Prämie |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Niedersachsen |
| Zielgruppe | Kommunen, Privatpersonen |
| Themen | Energie, Sonstiges |
| Frist | laufend, seit April 2024 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Windenergieanlage mit mindestens 50 Metern Höhe und mindestens 1 Megawatt installierter Leistung
- Kommune oder Landkreis im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Turmmitte
- Zusätzliches Angebot einer weiteren Beteiligung von mindestens 0,1 Cent je Kilowattstunde oder 20 Prozent
- Zweckbindung der Mittel für Akzeptanzmaßnahmen

## Kombinierbarkeit

Setzt die bundesrechtlich freiwillige Regelung des Paragrafen 6 EEG verpflichtend um

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG) beantragen?

Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG) richtet sich an Kommunen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Windenergieanlage mit mindestens 50 Metern Höhe und mindestens 1 Megawatt installierter Leistung

### Wo gilt Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG) beantragen?

laufend, seit April 2024 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Setzt die bundesrechtlich freiwillige Regelung des Paragrafen 6 EEG verpflichtend um Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/Gesetze/Nds-Beteiligungsgesetz_Wind-PV.php
- Antragstellung: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/Gesetze/Nds-Beteiligungsgesetz_Wind-PV.php
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/niedersaechsisches-gesetz-ueber-die-beteiligung-von-kommunen-und-bevoelkerung-am-wirtschaf
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Niedersachsen: https://antragio.com/bundesland/niedersachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/niedersaechsisches-gesetz-ueber-die-beteiligung-von-kommunen-und-bevoelkerung-am-wirtschaf
