# Nicht-produktiver investiver Naturschutz Sachsen-Anhalt (Förderprogramm 7506)

Zuschuss von 90 bis 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen, etwa Hecken, Feldgehoelze, Feuchtbiotope, Uferbepflanzungen und Artenschutzmaßnahmen. Die Finanzierung erfolgt aus Bundes- und Landesmitteln der GAK. Eine Antragstellung ist ganzjährig und ohne Fristbindung möglich.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Sachsen-Anhalt |
| Zielgruppe | Vereine, Kommunen, Landwirtschaft |
| Themen | Natur und Umwelt, Landwirtschaft |
| Frist | Ganzjährig möglich, keine Fristbindung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Vereine und Verbände, Stiftungen, Landwirte und Gemeinden
- Maßnahme dient dem Erhalt, der Entwicklung oder Wiederherstellung von Schutzgebieten, Biotopen und Lebensräumen
- Fläche in Sachsen-Anhalt
- Nicht-produktive Investition ohne Gewinnerzielungsabsicht

## Kombinierbarkeit

Ergänzend zum ELER-Programm Biodiversität und Natura 2000

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Nicht-produktiver investiver Naturschutz Sachsen-Anhalt (Förderprogramm 7506) beantragen?

Nicht-produktiver investiver Naturschutz Sachsen-Anhalt (Förderprogramm 7506) richtet sich an Vereine, Kommunen und Landwirtschaft. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Vereine und Verbände, Stiftungen, Landwirte und Gemeinden

### Wie viel Geld gibt es bei Nicht-produktiver investiver Naturschutz Sachsen-Anhalt (Förderprogramm 7506)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Nicht-produktiver investiver Naturschutz Sachsen-Anhalt (Förderprogramm 7506)?

Das Programm gilt in Sachsen-Anhalt. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Nicht-produktiver investiver Naturschutz Sachsen-Anhalt (Förderprogramm 7506) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Nicht-produktiver investiver Naturschutz Sachsen-Anhalt (Förderprogramm 7506) beantragen?

Ganzjährig möglich, keine Fristbindung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Nicht-produktiver investiver Naturschutz Sachsen-Anhalt (Förderprogramm 7506) mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzend zum ELER-Programm Biodiversität und Natura 2000 Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Nicht-produktiver investiver Naturschutz Sachsen-Anhalt (Förderprogramm 7506)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/projektfoerderung
- Antragstellung: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/projektfoerderung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/nicht-produktiver-investiver-naturschutz-sachsen-anhalt-foerderprogramm-7506-landesverwalt
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur
- Alles zur Förderung in Sachsen-Anhalt: https://antragio.com/bundesland/sachsen-anhalt

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/nicht-produktiver-investiver-naturschutz-sachsen-anhalt-foerderprogramm-7506-landesverwalt
