# Nicht-produktiver investiver Naturschutz nach GAK

Zuschuss für investive Naturschutzmaßnahmen ohne Produktionsbezug, etwa die Anlage und Wiederherstellung von Biotopen, Nistmöglichkeiten wie Weissstorchhorsten und Fledermausquartieren sowie den Grunderwerb für Naturschutzzwecke. Eigenleistungen können bis zu 60 Prozent des Vergabewerts angerechnet werden. Eng verwandt ist die investive Förderung von Hecken, Knicks, Feldgehoelzen und Baumreihen sowie von Erwerb und Neuanlage von Streuobstbeständen, die bis zu 100 Prozent und bei Gemeinden bis zu 90 Prozent gefördert wird.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Landwirtschaft, Kommunen, Vereine, Unternehmen |
| Themen | Natur und Umwelt, Landwirtschaft |
| Frist | Antragszeiträume werden von den Bundesländern festgelegt |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Maßnahme dient dem Arten- und Biotopschutz in der Agrarlandschaft
- Zuwendungsempfänger sind Landwirte, andere Landbewirtschafter, Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen
- beim Grunderwerb gilt ein Widerrufsvorbehalt bei Zweckentfremdung
- Umsetzung nach der jeweiligen Landesrichtlinie

## Kombinierbarkeit

Maßnahmen, die zugleich Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für Eingriffe sind, sind vom Vertragsnaturschutz abgegrenzt. Ökokonto-Maßnahmen dürfen keine öffentliche Förderung erhalten.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Nicht-produktiver investiver Naturschutz nach GAK beantragen?

Nicht-produktiver investiver Naturschutz nach GAK richtet sich an Landwirtschaft, Kommunen, Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Maßnahme dient dem Arten- und Biotopschutz in der Agrarlandschaft

### Wie viel Geld gibt es bei Nicht-produktiver investiver Naturschutz nach GAK?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Nicht-produktiver investiver Naturschutz nach GAK?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Nicht-produktiver investiver Naturschutz nach GAK vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Nicht-produktiver investiver Naturschutz nach GAK beantragen?

Antragszeiträume werden von den Bundesländern festgelegt Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Nicht-produktiver investiver Naturschutz nach GAK mit anderen Förderungen kombinieren?

Maßnahmen, die zugleich Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für Eingriffe sind, sind vom Vertragsnaturschutz abgegrenzt. Ökokonto-Maßnahmen dürfen keine öffentliche Förderung erhalten. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Nicht-produktiver investiver Naturschutz nach GAK?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/gak-rahmenplan-2026-2029.pdf
- Antragstellung: https://www.bmleh.de/DE/themen/laendliche-regionen/foerderung-des-laendlichen-raumes/gemeinschaftsaufgabe-agrarstruktur-kuestenschutz/gak.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/nicht-produktiver-investiver-naturschutz-nach-gak-bund-und-laender-ueber-die-gak-umsetzung
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/nicht-produktiver-investiver-naturschutz-nach-gak-bund-und-laender-ueber-die-gak-umsetzung
