# Nicht-investive Modellprojekte zum Nationalen Radverkehrsplan

Die Richtlinie förderte nicht-investive Modellprojekte zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans. Antragsberechtigt waren Länder, Kommunen, Hochschulen sowie juristische Personen des privaten Rechts. Die Richtlinie ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen, gilt aber weiter für Projekte, die bis 2025 bewilligt wurden. Konkrete Fördersaetze nennt die Programmseite nicht.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über das Bundesamt für Logistik und Mobilität |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine, Unternehmen |
| Themen | Mobilität, Forschung |
| Frist | Richtlinie zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Nur noch für bis 2025 bewilligte Projekte gültig
- Nicht-investives Vorhaben im Sinne des Nationalen Radverkehrsplans
- Neue Antragstellung nicht mehr möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Nicht-investive Modellprojekte zum Nationalen Radverkehrsplan beantragen?

Nicht-investive Modellprojekte zum Nationalen Radverkehrsplan richtet sich an Kommunen, Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Nur noch für bis 2025 bewilligte Projekte gültig

### Wo gilt Nicht-investive Modellprojekte zum Nationalen Radverkehrsplan?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Nicht-investive Modellprojekte zum Nationalen Radverkehrsplan vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Nicht-investive Modellprojekte zum Nationalen Radverkehrsplan beantragen?

Richtlinie zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Nicht-investive Modellprojekte zum Nationalen Radverkehrsplan?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Nicht-investive Modellprojekte zum Nationalen Radverkehrsplan noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/nicht-investive-modellprojekte.html
- Antragstellung: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/nicht-investive-modellprojekte.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/nicht-investive-modellprojekte-zum-nationalen-radverkehrsplan-bundesministerium-fuer-verke
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/nicht-investive-modellprojekte-zum-nationalen-radverkehrsplan-bundesministerium-fuer-verke
