# NEUSTART KULTUR – Rettungs- und Zukunftsprogramm für Kultur und Medien

Das Corona-Hilfsprogramm des Bundes für Kultur und Medien ist beendet. NEUSTART KULTUR förderte ab 2020 pandemiebedingte Investitionen und Projekte in allen Kultursparten. Allein die Teilprogramme der Initiative Musik unterstützten 2.804 Projekte von Musikclubs, Veranstaltern und Festivals mit knapp 219,5 Mio. Euro. Das Programm endete am 30. September 2024, Antrags- und Projektphasen sind abgeschlossen. Es gibt keinen direkten Nachfolger; laufende Angebote sind die regulaeren Programme der Fonds sowie das Bundesschallschutzprogramm und LIVE 500 der Initiative Musik.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, umgesetzt über Fachverbände und Fonds |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Vereine |
| Themen | Kultur |
| Frist | beendet am 30.09.2024, Antrags- und Projektphasen abgeschlossen |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Keine Antragstellung mehr möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann NEUSTART KULTUR – Rettungs- und Zukunftsprogramm für Kultur und Medien beantragen?

NEUSTART KULTUR – Rettungs- und Zukunftsprogramm für Kultur und Medien richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Vereine. Zusätzlich gilt: Keine Antragstellung mehr möglich

### Wo gilt NEUSTART KULTUR – Rettungs- und Zukunftsprogramm für Kultur und Medien?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich NEUSTART KULTUR – Rettungs- und Zukunftsprogramm für Kultur und Medien vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich NEUSTART KULTUR – Rettungs- und Zukunftsprogramm für Kultur und Medien beantragen?

beendet am 30.09.2024, Antrags- und Projektphasen abgeschlossen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für NEUSTART KULTUR – Rettungs- und Zukunftsprogramm für Kultur und Medien?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es NEUSTART KULTUR – Rettungs- und Zukunftsprogramm für Kultur und Medien noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/
- Antragstellung: https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/neustart-kultur-rettungs-und-zukunftsprogramm-fuer-kultur-und-medien-beauftragte-der-bunde
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/neustart-kultur-rettungs-und-zukunftsprogramm-fuer-kultur-und-medien-beauftragte-der-bunde
