# Neue Wohngemeinnützigkeit

Die Neue Wohngemeinnützigkeit gibt Wohnungsunternehmen den Status der Gemeinnützigkeit, wenn sie sich per Satzung dauerhaft zur verbilligten Vermietung verpflichten. Der Kabinettsbeschluss dazu stammt vom 5. Juni 2024 im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024; der wohngemeinnützige Zweck steht seitdem in Paragraf 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 27 der Abgabenordnung und meint die vergünstigte Wohnraumueberlassung an Personen im Sinne des Paragrafen 53 AO. Anders als beim befristet gebundenen sozialen Wohnungsbau gilt die Sozialbindung hier dauerhaft. Das BMWSB rechnet für ein Unternehmen mit rund 1.000 Wohnungen mit einer Entlastung von etwa 0,25 bis 0,45 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Begünstigte Mieterhaushalte sind nach Angaben des Ministeriums bis zu 60 Prozent aller Haushalte in Deutschland.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund, geregelt im Jahressteuergesetz 2024, Umsetzung über das Finanzamt |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vereine, Vermieter |
| Themen | Wohnen und Miete, Soziales |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Satzungsmäßige Verpflichtung zur dauerhaften vergünstigten Vermietung
- Vermietung an Haushalte innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nach Paragraf 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 27 AO

## Kombinierbarkeit

Ergänzt den sozialen Wohnungsbau

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Neue Wohngemeinnützigkeit beantragen?

Neue Wohngemeinnützigkeit richtet sich an Unternehmen, Vereine und Vermieter. Zusätzlich gilt: Satzungsmäßige Verpflichtung zur dauerhaften vergünstigten Vermietung

### Wo gilt Neue Wohngemeinnützigkeit?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Neue Wohngemeinnützigkeit vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Neue Wohngemeinnützigkeit beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Neue Wohngemeinnützigkeit mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzt den sozialen Wohnungsbau Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Neue Wohngemeinnützigkeit?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/foerderprogramme-bmwsb/foerderprogramme-wohnen/neue-wohngemeinnuetzigkeit/neue-wohngemeinnuetzigkeit_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/neue-wohngemeinnuetzigkeit-bund-geregelt-im-jahressteuergesetz-2024-umsetzung-ueber-das-fi
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/neue-wohngemeinnuetzigkeit-bund-geregelt-im-jahressteuergesetz-2024-umsetzung-ueber-das-fi
