# Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) – Förderrichtlinie Forschung, Entwicklung und Innovation

Forschungs- und Entwicklungssäule des NIP II (Regierungsprogramm 2016 bis 2026). Gefördert werden F&E-Vorhaben und seit Juli 2020 auch Durchführbarkeitsstudien zu Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien in Straßenverkehr, Schiene, Schiff- und Luftfahrt sowie Intralogistik, mit Fokus auf Schlüsselkomponenten wie Brennstoffzellen-Stacks und Tanksysteme. Die erste NIP-Phase ab 2006 hatte ein Volumen von 1,4 Milliarden Euro. Stand 26.01.2026 ist keine Einreichung von Förderskizzen möglich, ein zielgerichteter Förderaufruf wird geprüft.

> **Achtung: dieses Programm ist angekündigt, aber noch nicht antragsfähig.**

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr (BMV) und BMWE, koordiniert durch die NOW GmbH |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Studierende |
| Themen | Forschung, Energie, Mobilität |
| Frist | Stand 26.01.2026 keine Skizzeneinreichung möglich, neuer Förderaufruf in Prüfung |
| Status | geplant |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Vorhaben im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
- Einreichung einer Projektskizze im offenen Förderaufruf
- Aufbau von Wertschöpfung in Deutschland und Europa

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (27):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) – Förderrichtlinie Forschung, Entwicklung und Innovation beantragen?

Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) – Förderrichtlinie Forschung, Entwicklung und Innovation richtet sich an Unternehmen und Studierende. Zusätzlich gilt: Vorhaben im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie

### Wo gilt Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) – Förderrichtlinie Forschung, Entwicklung und Innovation?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) – Förderrichtlinie Forschung, Entwicklung und Innovation vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) – Förderrichtlinie Forschung, Entwicklung und Innovation beantragen?

Stand 26.01.2026 keine Skizzeneinreichung möglich, neuer Förderaufruf in Prüfung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) – Förderrichtlinie Forschung, Entwicklung und Innovation?

Für diesen Antrag sind 27 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme-fuer-klimafreundliche-mobilitaet/foerderung-wasserstoff-und-brennstoffzellen/
- Antragstellung: https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme-fuer-klimafreundliche-mobilitaet/foerderung-wasserstoff-und-brennstoffzellen/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/nationales-innovationsprogramm-wasserstoff-und-brennstoffzellentechnologie-nip-ii-foerderr
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/forschung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/nationales-innovationsprogramm-wasserstoff-und-brennstoffzellentechnologie-nip-ii-foerderr
