# National wertvolle Kulturdenkmäler (NWK)

Langjähriges Bundesprogramm zur Förderung der Erhaltung und Restaurierung national wertvoller Kulturdenkmäler. Über die Laufzeit wurden mehr als 700 Denkmäler mit knapp 390 Millionen Euro gefördert. Das Programm wurde im Jahr 2023 eingestellt; neue Anträge sind seither nicht mehr möglich. Für vergleichbare Vorhaben stehen heute das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes sowie das Programm KulturInvest zur Verfuegung. Bereits bewilligte Vorhaben werden nach den ursprünglichen Bedingungen abgewickelt.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vereine, Kommunen |
| Themen | Kultur, Sanierung |
| Frist | keine, Programm 2023 eingestellt |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- National wertvolles Kulturdenkmal
- Kofinanzierung durch Land, Kommune oder Träger
- Antragstellung war über die Länder vorgesehen

## Kombinierbarkeit

Nachfolgend Denkmalschutz-Sonderprogramm und KulturInvest

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann National wertvolle Kulturdenkmäler (NWK) beantragen?

National wertvolle Kulturdenkmäler (NWK) richtet sich an Privatpersonen, Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: National wertvolles Kulturdenkmal

### Wo gilt National wertvolle Kulturdenkmäler (NWK)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich National wertvolle Kulturdenkmäler (NWK) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich National wertvolle Kulturdenkmäler (NWK) beantragen?

keine, Programm 2023 eingestellt Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich National wertvolle Kulturdenkmäler (NWK) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nachfolgend Denkmalschutz-Sonderprogramm und KulturInvest Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für National wertvolle Kulturdenkmäler (NWK)?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es National wertvolle Kulturdenkmäler (NWK) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.blfd.bayern.de/information-service/zuschuesse_steuer/bundesfoerderprogramme/index.html
- Antragstellung: https://kulturstaatsminister.de/denkmal-und-kulturgutschutz/denkmalschutz
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/national-wertvolle-kulturdenkmaeler-nwk-beauftragter-der-bundesregierung-fuer-kultur-und-m
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/national-wertvolle-kulturdenkmaeler-nwk-beauftragter-der-bundesregierung-fuer-kultur-und-m
