# Nachhaltiges Bauen

Zuschuss für klimaschonenden Neubau (KSN) von Nichtwohngebäuden ab 100 Quadratmeter Nutzfläche sowie für Ökobilanzierung und Qualitätssicherung im Holzbau. KSN wird mit bis zu 20 Prozent der Kosten gefördert, maximal 100.000 Euro je Bauteil und 200.000 Euro insgesamt. Ökobilanzierung und QS-Holzbau werden mit bis zu 80 Prozent des Honorars bis 10.000 Euro bezuschusst.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | IFB Hamburg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 200.000 Euro |
| Gültig | Hamburg |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vermieter, Privatpersonen, Vereine |
| Themen | Neubau, Energie, Sanierung |
| Frist | Laufende Antragstellung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Grundeigentümer und sonstige dinglich Verfügungsberechtigte von Gebäuden in Hamburg
- Mindestens 100 Quadratmeter Nutzfläche nach GEG-Standard, 400 Quadratmeter bei anderen Gebäuden
- Antrag vor Beginn der Maßnahme, Maßnahmebeginn ist der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages
- Wohn-, Alten- und Pflegeheime sind seit der Programmerweiterung förderfähig

## Kombinierbarkeit

Seit August 2025 um Modernisierungsförderung erweitert, Erhöhungen für kleine und mittlere Unternehmen möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (30):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (20):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Nachhaltiges Bauen beantragen?

Nachhaltiges Bauen richtet sich an Unternehmen, Vermieter, Privatpersonen und Vereine. Zusätzlich gilt: Grundeigentümer und sonstige dinglich Verfügungsberechtigte von Gebäuden in Hamburg

### Wie viel Geld gibt es bei Nachhaltiges Bauen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 200.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Nachhaltiges Bauen?

Das Programm gilt in Hamburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Nachhaltiges Bauen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Nachhaltiges Bauen beantragen?

Laufende Antragstellung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Nachhaltiges Bauen mit anderen Förderungen kombinieren?

Seit August 2025 um Modernisierungsförderung erweitert, Erhöhungen für kleine und mittlere Unternehmen möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Nachhaltiges Bauen?

Für diesen Antrag sind 30 Angaben und 20 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/nachhaltiges-bauen
- Antragstellung: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/nachhaltiges-bauen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/nachhaltiges-bauen-ifb-hamburg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/neubau
- Alles zur Förderung in Hamburg: https://antragio.com/bundesland/hamburg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/nachhaltiges-bauen-ifb-hamburg
