# Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Baden-Württemberg

Die Förderung Nachhaltige Waldwirtschaft buendelt sieben Teilbereiche: Erstaufforstung, naturnahe Waldbewirtschaftung mit Umbau von Nadelreinbeständen und Jungbestandspflege, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Gemeinschaftswälder, forstwirtschaftliche Infrastruktur, Waldnaturschutz mit Habitatbaeumen und lichtem Wald, Bewaeltigung von Extremwetterereignissen sowie Schutz- und Erholungsfunktionen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Die Mindestbewilligungsbeträge liegen je nach Betriebsgröße zwischen 250 Euro für Kleinbetriebe und 2.500 Euro für Betriebe über 500 Hektar. Seit 2025 können Anträge teildigitalisiert per E-Mail eingereicht werden, die geltende Verwaltungsvorschrift läuft bis Ende 2026.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
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| Fördergeber | Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Bewilligung durch die unteren Forstbehörden |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Mindestbetrag | 250 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen, Vereine |
| Themen | Natur und Umwelt |
| Frist | laufend, Verwaltungsvorschrift gilt bis Ende 2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Waldfläche in Baden-Württemberg
- Antrag bei der unteren Forstbehörde vor Maßnahmenbeginn
- Einhaltung des Mindestbewilligungsbetrags je nach Betriebsgröße
- Maßnahme entspricht einem der sieben Förderbereiche

## Kombinierbarkeit

Klimaangepasstes Waldmanagement des Bundes, sofern keine Doppelförderung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Baden-Württemberg beantragen?

Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Baden-Württemberg richtet sich an Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und Vereine. Zusätzlich gilt: Waldfläche in Baden-Württemberg

### Wie viel Geld gibt es bei Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Baden-Württemberg?

Gefördert wird ab 250 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Baden-Württemberg?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Baden-Württemberg vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Baden-Württemberg beantragen?

laufend, Verwaltungsvorschrift gilt bis Ende 2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Baden-Württemberg mit anderen Förderungen kombinieren?

Klimaangepasstes Waldmanagement des Bundes, sofern keine Doppelförderung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Baden-Württemberg?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Nachhaltige+Waldwirtschaft+_NWW_
- Antragstellung: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Nachhaltige+Waldwirtschaft+_NWW_
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/nachhaltige-waldwirtschaft-nww-baden-wuerttemberg-ministerium-fuer-ernaehrung-laendlichen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/nachhaltige-waldwirtschaft-nww-baden-wuerttemberg-ministerium-fuer-ernaehrung-laendlichen
