# Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung M-V (EFRE VI)

EFRE-Förderung von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Bildungsinfrastruktur wie Schulen, Kitas und Sportanlagen, für soziale Infrastruktur wie Begegnungsstätten und Grünflächen sowie für Vorhaben zur Energieeinsparung und CO2-Minderung an Gemeinbedarfseinrichtungen. Antragsberechtigt sind Ober- und Mittelzentren nach dem Landesraumentwicklungsprogramm.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Ebene | EU |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Bildung, Soziales, Energie, Sanierung |
| Frist | Antragsstichtage jeweils 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Stadt mit Funktion als Ober- oder Mittelzentrum nach dem Landesraumentwicklungsprogramm M-V
- Weiterleitung an Dritte ohne Gewinnerzielungsabsicht möglich, Kommune bleibt verantwortlich
- Ausschließlich digitale Antragstellung über das EFRE VI Förderportal
- Zugangsdaten müssen beim LFI M-V beantragt werden
- Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung oder Zustimmung zum vorzeitigen Beginn

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung M-V (EFRE VI) beantragen?

Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung M-V (EFRE VI) richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Stadt mit Funktion als Ober- oder Mittelzentrum nach dem Landesraumentwicklungsprogramm M-V

### Wie viel Geld gibt es bei Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung M-V (EFRE VI)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung M-V (EFRE VI)?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung M-V (EFRE VI) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung M-V (EFRE VI) beantragen?

Antragsstichtage jeweils 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung M-V (EFRE VI)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/nachhaltige-integrierte-stadtentwicklung-efre-6/
- Antragstellung: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/nachhaltige-integrierte-stadtentwicklung-efre-6/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/nachhaltige-und-integrierte-stadtentwicklung-m-v-efre-vi-landesfoerderinstitut-mecklenburg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/nachhaltige-und-integrierte-stadtentwicklung-m-v-efre-vi-landesfoerderinstitut-mecklenburg
