# Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbot

Der Mutterschutz schützt schwangere und stillende Frauen im Job und ist ein Rechtsanspruch, kein Antragsverfahren. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen. In dieser Zeit darf die Frau nicht beschäftigt werden, vor der Geburt kann sie ausdrücklich darauf verzichten.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Arbeitgeber, Aufsichtsbehörden der Länder für den Mutterschutz |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer, Studierende |
| Themen | Familie, Gesundheit und Pflege, Personal |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Schwangerschaft oder Stillzeit während eines Beschäftigungsverhältnisses
- Gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte
- Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber
- Vorgeburtliche Schutzfrist sechs Wochen, nachgeburtliche Schutzfrist acht Wochen, bei Frühgeburt oder Mehrlingen zwölf Wochen

## Kombinierbarkeit

Während der Schutzfristen werden Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss gezahlt, bei Beschäftigungsverboten außerhalb der Fristen der Mutterschutzlohn.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Geburtsurkunde der Kinder
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbot beantragen?

Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbot richtet sich an Privatpersonen, Arbeitnehmer und Studierende. Zusätzlich gilt: Schwangerschaft oder Stillzeit während eines Beschäftigungsverhältnisses

### Wo gilt Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbot?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbot vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Lässt sich Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbot mit anderen Förderungen kombinieren?

Während der Schutzfristen werden Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss gezahlt, bei Beschäftigungsverboten außerhalb der Fristen der Mutterschutzlohn. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbot?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 12 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz
- Antragstellung: https://www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/mutterschutzfristen-und-beschaeftigungsverbot-arbeitgeber-aufsichtsbehoerden-der-laender-f
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/mutterschutzfristen-und-beschaeftigungsverbot-arbeitgeber-aufsichtsbehoerden-der-laender-f
