# Modernisierung von Wohnraum (Mecklenburg-Vorpommern)

Darlehen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Modernisierung vorhandener Wohnungen, sowohl im Miet- und Genossenschaftsbestand als auch bei selbst genutztem Wohneigentum. Gefördert werden allgemeine Modernisierungsmaßnahmen, energetische Sanierungen bis zum Effizienzhaus-Standard 85 und Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Wichtige Einschränkung: Für die energetische Modernisierung auf Effizienzhaus 85 werden seit dem 18.12.2023 per Ministerialerlass keine Anträge mehr angenommen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften. Der Antrag läuft über das Formular des Landesförderinstituts mit Standortbestätigung der Gemeinde und Einkommensnachweisen, soweit erforderlich.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Vermieter, Privatpersonen, Unternehmen |
| Themen | Sanierung, Wohnen und Miete, Energie |
| Frist | laufend, energetische Anträge auf Effizienzhaus 85 seit 18.12.2023 gestoppt |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern
- Standortbestätigung der Gemeinde
- Einkommensnachweis, soweit erforderlich
- Antrag vor Vorhabensbeginn
- Energetische Modernisierung auf Effizienzhaus 85 seit dem 18.12.2023 gesperrt

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (33):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Modernisierung von Wohnraum (Mecklenburg-Vorpommern) beantragen?

Modernisierung von Wohnraum (Mecklenburg-Vorpommern) richtet sich an Vermieter, Privatpersonen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern

### Wo gilt Modernisierung von Wohnraum (Mecklenburg-Vorpommern)?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Modernisierung von Wohnraum (Mecklenburg-Vorpommern) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Modernisierung von Wohnraum (Mecklenburg-Vorpommern) beantragen?

laufend, energetische Anträge auf Effizienzhaus 85 seit 18.12.2023 gestoppt Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Modernisierung von Wohnraum (Mecklenburg-Vorpommern)?

Für diesen Antrag sind 33 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 13 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/modernisierung/
- Antragstellung: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/modernisierung/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/modernisierung-von-wohnraum-mecklenburg-vorpommern-landesfoerderinstitut-mecklenburg-vorpo
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/modernisierung-von-wohnraum-mecklenburg-vorpommern-landesfoerderinstitut-mecklenburg-vorpo
