# Mobilitätsbudget über die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG)

Wer statt eines Dienstwagens ein Mobilitätsbudget anbietet, kann Sachbezüge bis 50 Euro im Kalendermonat steuerfrei gewähren. Der Gesetzestext stellt klar, dass Sachbezüge ausser Ansatz bleiben, wenn die Vorteile nach Anrechnung gezahlter Entgelte insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Eine eigene Pauschalierungsvorschrift speziell für Mobilitätsbudgets enthält Paragraf 40 Absatz 2 EStG derzeit nicht.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund, Finanzverwaltung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Höchstbetrag | 50 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer, Unternehmen |
| Themen | Mobilität, Personal |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Sachbezug, keine Barauszahlung
- Monatliche Grenze von 50 Euro einschließlich aller weiteren Sachbezüge
- Überschreiten der Grenze macht den gesamten Vorteil steuerpflichtig

## Kombinierbarkeit

Nicht mit anderen Sachbezügen, die dieselbe Freigrenze ausschöpfen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Mobilitätsbudget über die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG) beantragen?

Mobilitätsbudget über die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG) richtet sich an Arbeitnehmer und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Sachbezug, keine Barauszahlung

### Wie viel Geld gibt es bei Mobilitätsbudget über die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG)?

Der Höchstbetrag beträgt 50 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Mobilitätsbudget über die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Mobilitätsbudget über die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Mobilitätsbudget über die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Mobilitätsbudget über die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nicht mit anderen Sachbezügen, die dieselbe Freigrenze ausschöpfen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Mobilitätsbudget über die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/mobilitaetsbudget-ueber-die-50-euro-sachbezugsfreigrenze-paragraf-8-absatz-2-satz-11-estg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/mobilitaetsbudget-ueber-die-50-euro-sachbezugsfreigrenze-paragraf-8-absatz-2-satz-11-estg
