# Mini-Solaranlagen: Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen

Mecklenburg-Vorpommern fördert Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen, also Balkonkraftwerke, mit bis zu 500 Euro je Anlage und Wohneinheit, höchstens jedoch in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind Mietende und Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums mit Erstwohnsitz im Land. Das Kontingent für Eigentümer ist vollständig ausgeschöpft, für Mieter stehen weiter Mittel bereit. Anträge sind erst nach Kauf und Installation zu stellen, entscheidend ist die Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 500 Euro |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Photovoltaik, Energie |
| Frist | laufend, solange Mittel verfügbar sind |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
- Mietende in Wohngebäuden oder Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums
- Kaufdatum der Anlage nach dem 7. November 2022
- Antrag erst nach Kauf und Installation, nicht per E-Mail
- Mittel für Eigentümer sind ausgeschöpft

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Mini-Solaranlagen: Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen beantragen?

Mini-Solaranlagen: Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern

### Wie viel Geld gibt es bei Mini-Solaranlagen: Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen?

Der Höchstbetrag beträgt 500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Mini-Solaranlagen: Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Mini-Solaranlagen: Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Mini-Solaranlagen: Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen beantragen?

laufend, solange Mittel verfügbar sind Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Mini-Solaranlagen: Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/mini-solaranlagen/
- Antragstellung: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/mini-solaranlagen/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/mini-solaranlagen-zuwendungen-fuer-steckerfertige-photovoltaikanlagen-landesfoerderinstitu
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/photovoltaik
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/mini-solaranlagen-zuwendungen-fuer-steckerfertige-photovoltaikanlagen-landesfoerderinstitu
