# Mietzuschuss in Sozialwohnungen

Mietzuschuss für Mieterhaushalte in Sozialwohnungen des ersten Förderweges in Berlin, deren Miete mehr als 30 Prozent des anrechenbaren Einkommens beträgt. Übernommen werden bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Bruttowarmmiete, gestaffelt nach Einkommen bis maximal 6,58 Euro je Quadratmeter.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Investitionsbank Berlin (IBB) im Auftrag des Landes Berlin |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Berlin |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Soziales, Wohneigentum |
| Frist | Laufende Antragstellung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Aktuelles Mietverhältnis in einer Sozialwohnung des ersten Förderweges in Berlin
- Mietbelastung über 30 Prozent des anrechenbaren Einkommens
- Einkommensgrenzen nach Wohnberechtigungsschein, Staffelung 0 bis 20 Prozent und 20 bis 40 Prozent Überschreitung
- Nachweis von Einkommen, Mietvertrag und Zahlungsnachweisen der letzten 3 Monate
- Anrechenbare Höchstmiete 16,70 Euro je Quadratmeter bei Gebäuden ohne Anschlussförderung

## Kombinierbarkeit

Nachrangig zu Leistungen nach SGB II und SGB XII nach Kostensenkungsverfahren

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Mietzuschuss in Sozialwohnungen beantragen?

Mietzuschuss in Sozialwohnungen richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Aktuelles Mietverhältnis in einer Sozialwohnung des ersten Förderweges in Berlin

### Wie viel Geld gibt es bei Mietzuschuss in Sozialwohnungen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Mietzuschuss in Sozialwohnungen?

Das Programm gilt in Berlin. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Mietzuschuss in Sozialwohnungen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Mietzuschuss in Sozialwohnungen beantragen?

Laufende Antragstellung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Mietzuschuss in Sozialwohnungen mit anderen Förderungen kombinieren?

Nachrangig zu Leistungen nach SGB II und SGB XII nach Kostensenkungsverfahren Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Mietzuschuss in Sozialwohnungen?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/mietzuschuss-in-sozialwohnungen.html
- Antragstellung: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/mietzuschuss-in-sozialwohnungen.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/mietzuschuss-in-sozialwohnungen-investitionsbank-berlin-ibb-im-auftrag-des-landes-berlin
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/soziales
- Alles zur Förderung in Berlin: https://antragio.com/bundesland/berlin

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/mietzuschuss-in-sozialwohnungen-investitionsbank-berlin-ibb-im-auftrag-des-landes-berlin
