# Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin

Berlin zahlt Mieterinnen und Mietern in Sozialwohnungen des ersten Förderwegs einen Zuschuss, wenn die Bruttowarmmiete mehr als 30 Prozent des anrechenbaren Einkommens verschlingt. Der Zuschuss ist nach Einkommen gestaffelt und beträgt bis zu 6,43 Euro je Quadratmeter und Monat an der Einkommensgrenze, 4,80 Euro bei bis zu 20 Prozent Überschreitung und 3,21 Euro bei bis zu 55 Prozent Überschreitung. Er darf höchstens die Haelfte der Bruttowarmmiete abdecken. Die Zahlung beginnt im Monat der Antragstellung und läuft in der Regel zwei Jahre, danach ist ein neuer Einkommensnachweis noetig. Wer Grundsicherungsgeld nach dem SGB II oder Grundsicherung nach dem SGB XII bezieht, kann nach einer Prüfung der Kostensenkung ebenfalls antragsberechtigt sein.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Berlin, Bearbeitung durch die Investitionsbank Berlin |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Berlin |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohnen und Miete, Sozialleistung |
| Frist | laufend, Bewilligung in der Regel für zwei Jahre |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Wohnung im sozialen Wohnungsbau des ersten Förderwegs in Berlin
- Einkommen höchstens 55 Prozent über der gesetzlichen Grenze
- Mietbelastung aus der Bruttowarmmiete über 30 Prozent des anrechenbaren Einkommens
- Antrag bei der Investitionsbank Berlin

## Kombinierbarkeit

Alternative zum Wohngeld, nicht mit diesem gleichzeitig

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin beantragen?

Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Wohnung im sozialen Wohnungsbau des ersten Förderwegs in Berlin

### Wo gilt Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin?

Das Programm gilt in Berlin. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin beantragen?

laufend, Bewilligung in der Regel für zwei Jahre Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin mit anderen Förderungen kombinieren?

Alternative zum Wohngeld, nicht mit diesem gleichzeitig Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.berlin.de/sen/wohnen/service/mietzuschuss-in-sozialwohnungen/
- Antragstellung: https://www.berlin.de/sen/wohnen/service/mietzuschuss-in-sozialwohnungen/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/mietzuschuss-in-sozialwohnungen-berlin-land-berlin-bearbeitung-durch-die-investitionsbank
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen
- Alles zur Förderung in Berlin: https://antragio.com/bundesland/berlin

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/mietzuschuss-in-sozialwohnungen-berlin-land-berlin-bearbeitung-durch-die-investitionsbank
