# Mietwohnungsneubau 2. Förderweg

Förderweg der Hamburger Wohnraumförderung für Mietwohnungsneubau mit höheren Einkommensgrenzen als der 1. Förderweg. Die Förderung besteht aus einem langfristigen Darlehen mit vergünstigtem Zins von 1,4 Prozent, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen. Die anfängliche Nettokaltmiete liegt bei 9,99 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und darf alle zwei Jahre um 4 Prozent steigen. Profitieren sollen besonders Familien, Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit Behinderung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | IFB Hamburg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Hamburg |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen |
| Themen | Neubau, Soziales |
| Frist | Laufende Antragstellung im Rahmen des Wohnraumförderprogramms |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Grundstück in Hamburg
- Einkommensgrenzen nach Paragraf 8 Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz
- Miet- und Belegungsbindung von 30 Jahren
- Antrag und Bewilligung vor Baubeginn

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit weiteren Modulen des Wohnraumförderprogramms

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (30):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Mietwohnungsneubau 2. Förderweg beantragen?

Mietwohnungsneubau 2. Förderweg richtet sich an Vermieter und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Grundstück in Hamburg

### Wo gilt Mietwohnungsneubau 2. Förderweg?

Das Programm gilt in Hamburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Mietwohnungsneubau 2. Förderweg vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Mietwohnungsneubau 2. Förderweg beantragen?

Laufende Antragstellung im Rahmen des Wohnraumförderprogramms Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Mietwohnungsneubau 2. Förderweg mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit weiteren Modulen des Wohnraumförderprogramms Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Mietwohnungsneubau 2. Förderweg?

Für diesen Antrag sind 30 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/mietwohnungsneubau-2-foerderweg
- Antragstellung: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/mietwohnungsneubau-2-foerderweg
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/mietwohnungsneubau-2-foerderweg-ifb-hamburg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/neubau
- Alles zur Förderung in Hamburg: https://antragio.com/bundesland/hamburg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/mietwohnungsneubau-2-foerderweg-ifb-hamburg
