# Mietwohnungsbau - Neubau

Förderung des Neubaus sowie der Umnutzung von Mietwohngebäuden mit Zuschüssen, zinsfreien Darlehen und einem Aufwendungszuschuss. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die Darlehen bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter. Ab mittlerer Bezugsfertigkeit kommt ein Aufwendungszuschuss von anfaenglich 2,50 Euro je Quadratmeter monatlich über 15 Jahre hinzu, der alle drei Jahre um 0,50 Euro sinkt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MIL |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Brandenburg |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen, Kommunen |
| Themen | Neubau, Soziales |
| Frist | Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028; neue Förderrichtlinie zum 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Verfuegungsberechtigte
- Maßnahme liegt in der vorgegebenen Gebietskulisse
- Gebäude soll nach Fertigstellung zur dauerhaften Versorgung bestimmter Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten geeignet sein
- Darlehen über 35 Jahre zinsfrei, anfaengliche Tilgung mindestens 2 Prozent jährlich
- Einmaliges Entgelt 1 Prozent des Zusagebetrags, jährliches Entgelt 0,5 Prozent der Restschuld
- Belegungs- und Mietpreisbindung
- Stellungnahme der Kommune erforderlich

## Kombinierbarkeit

Kombination mit der Aufzugsförderung möglich.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (30):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Mietwohnungsbau - Neubau beantragen?

Mietwohnungsbau - Neubau richtet sich an Vermieter, Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Verfuegungsberechtigte

### Wo gilt Mietwohnungsbau - Neubau?

Das Programm gilt in Brandenburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Mietwohnungsbau - Neubau vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Mietwohnungsbau - Neubau beantragen?

Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028; neue Förderrichtlinie zum 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Mietwohnungsbau - Neubau mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit der Aufzugsförderung möglich. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Mietwohnungsbau - Neubau?

Für diesen Antrag sind 30 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/mietwohnungsbau-neubau/
- Antragstellung: https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/mietwohnungsbau-neubau/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/mietwohnungsbau-neubau-ilb-investitionsbank-des-landes-brandenburg-mil
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/neubau
- Alles zur Förderung in Brandenburg: https://antragio.com/bundesland/brandenburg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/mietwohnungsbau-neubau-ilb-investitionsbank-des-landes-brandenburg-mil
