# Mietwohnungsbau - Aufzüge

Förderung des Ein- und Anbaus von Aufzügen einschließlich der Herstellung eines möglichst barrierefreien Zugangs zu Mietwohnungen. Die Darlehen betragen je erschlossener Wohnung bis zu 20.000 Euro, die Zuschüsse bis zu 5.000 Euro und bei anschließend barrierefreier Erreichbarkeit bis zu 10.000 Euro. Die Förderung ist auf insgesamt 25.000 Euro je erschlossener Wohnung und höchstens 85 Prozent der Kosten begrenzt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MIL |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 25.000 Euro |
| Gültig | Brandenburg |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen, Kommunen |
| Themen | Sanierung, Soziales |
| Frist | Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028; neue Förderrichtlinie zum 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfuegungsberechtigte von Mietwohngebäuden
- Maßnahme liegt in der Gebietskulisse: innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete, Vorranggebiete Wohnen oder Konsolidierungsgebiete
- Stellungnahme der Gemeinde auf ILB-Vordruck (Anlage 1 zur Förderrichtlinie)
- Darlehen über 35 Jahre zinsfrei, anfaengliche Tilgung mindestens 2 Prozent jährlich
- Einmaliges Entgelt 1 Prozent des Darlehensbetrages
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der ILB empfohlen

## Kombinierbarkeit

Kann gleichzeitig mit förderfähigen Maßnahmen der Modernisierung, Instandsetzung, des Neubaus oder der Umnutzung erfolgen; die Förderhöhen werden unabhängig voneinander ermittelt.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (30):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Mietwohnungsbau - Aufzüge beantragen?

Mietwohnungsbau - Aufzüge richtet sich an Vermieter, Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfuegungsberechtigte von Mietwohngebäuden

### Wie viel Geld gibt es bei Mietwohnungsbau - Aufzüge?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 25.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Mietwohnungsbau - Aufzüge?

Das Programm gilt in Brandenburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Mietwohnungsbau - Aufzüge vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Mietwohnungsbau - Aufzüge beantragen?

Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028; neue Förderrichtlinie zum 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Mietwohnungsbau - Aufzüge mit anderen Förderungen kombinieren?

Kann gleichzeitig mit förderfähigen Maßnahmen der Modernisierung, Instandsetzung, des Neubaus oder der Umnutzung erfolgen; die Förderhöhen werden unabhängig voneinander ermittelt. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Mietwohnungsbau - Aufzüge?

Für diesen Antrag sind 30 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/mietwohnungsbau-aufzuege/
- Antragstellung: https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/mietwohnungsbau-aufzuege/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/mietwohnungsbau-aufzuege-ilb-investitionsbank-des-landes-brandenburg-mil
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Brandenburg: https://antragio.com/bundesland/brandenburg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/mietwohnungsbau-aufzuege-ilb-investitionsbank-des-landes-brandenburg-mil
