# Mietwohnraumförderung Modernisierung Nordrhein-Westfalen

Für die Modernisierung bestehender Mietwohngebäude gibt es in Nordrhein-Westfalen Darlehen bis 220.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent. Die Zinsbindung beträgt 25 oder 30 Jahre, der Tilgungsnachlass laut NRW.BANK bis zu 55 Prozent. Gefördert werden energetische Sanierung und moderne Heizsysteme, barrierefreie Umbauten, Einbruchschutz, Grundrissänderungen und Maßnahmen im Wohnumfeld. Voraussetzung ist eine Miet- und Belegungsbindung von 20 oder 25 Jahren; vermietet wird an Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen und gültigem Wohnberechtigungsschein. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit ausreichender Kreditwuerdigkeit.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | NRW.BANK und Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die kommunale Bewilligungsbehörde |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Höchstbetrag | 220.000 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen, Privatpersonen |
| Themen | Wohnen und Miete, Sanierung, Energie |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bestehendes Mietwohngebäude in Nordrhein-Westfalen
- Miet- und Belegungsbindung von 20 oder 25 Jahren
- Vermietung an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein
- Ausreichende Kreditwuerdigkeit
- Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der Bewilligungsbehörde

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (33):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Mietwohnraumförderung Modernisierung Nordrhein-Westfalen beantragen?

Mietwohnraumförderung Modernisierung Nordrhein-Westfalen richtet sich an Vermieter, Unternehmen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Bestehendes Mietwohngebäude in Nordrhein-Westfalen

### Wie viel Geld gibt es bei Mietwohnraumförderung Modernisierung Nordrhein-Westfalen?

Der Höchstbetrag beträgt 220.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Mietwohnraumförderung Modernisierung Nordrhein-Westfalen?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Mietwohnraumförderung Modernisierung Nordrhein-Westfalen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Mietwohnraumförderung Modernisierung Nordrhein-Westfalen beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Mietwohnraumförderung Modernisierung Nordrhein-Westfalen?

Für diesen Antrag sind 33 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 13 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/unternehmen/wohnwirtschaft/modernisierung-wohnraum/
- Antragstellung: https://www.nrwbank.de/de/unternehmen/wohnwirtschaft/modernisierung-wohnraum/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/mietwohnraumfoerderung-modernisierung-nordrhein-westfalen-nrw-bank-und-land-nordrhein-west
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/mietwohnraumfoerderung-modernisierung-nordrhein-westfalen-nrw-bank-und-land-nordrhein-west
