# Mieterstromzuschlag für Solaranlagen

Wer Solarstrom vom eigenen Dach ohne Netzdurchleitung an Mieter im selben Gebäude oder im selben Quartier liefert, erhält zusätzlich zum Erlös aus dem Stromverkauf den Mieterstromzuschlag nach Paragraf 21 Absatz 3 EEG. Die Höhe richtet sich nach Paragraf 48a EEG und wird von der Bundesnetzagentur veröffentlicht, gestaffelt nach Anlagen bis 10, bis 40 und bis 1000 Kilowatt. Der Zuschlag entfällt bei Nichtwohngebäuden, wenn Anlagenbetreiber und Letztverbraucher verbundene Unternehmen sind.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen, Kommunen |
| Themen | Photovoltaik, Energie, Wohnen und Miete |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Solaranlage auf, an oder in einem Gebäude oder dessen Nebenanlage
- Lieferung an Letztverbraucher ohne Durchleitung durch ein Netz
- Verbrauch im selben Gebäude, der Nebenanlage oder im selben Quartier
- Registrierung im Marktstammdatenregister

## Kombinierbarkeit

Nullsteuersatz nach Paragraf 12 Absatz 3 UStG

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (29):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Mieterstromzuschlag für Solaranlagen beantragen?

Mieterstromzuschlag für Solaranlagen richtet sich an Vermieter, Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Solaranlage auf, an oder in einem Gebäude oder dessen Nebenanlage

### Wo gilt Mieterstromzuschlag für Solaranlagen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Mieterstromzuschlag für Solaranlagen vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Mieterstromzuschlag für Solaranlagen beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Mieterstromzuschlag für Solaranlagen mit anderen Förderungen kombinieren?

Nullsteuersatz nach Paragraf 12 Absatz 3 UStG Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Mieterstromzuschlag für Solaranlagen?

Für diesen Antrag sind 29 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 13 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__21.html
- Antragstellung: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/start.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/mieterstromzuschlag-fuer-solaranlagen-netzbetreiber-nach-dem-erneuerbare-energien-gesetz
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/photovoltaik

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/mieterstromzuschlag-fuer-solaranlagen-netzbetreiber-nach-dem-erneuerbare-energien-gesetz
