# Messen und Ausstellungen M-V

Zuschuss zu Standflächenmiete und direkten Dienstleistungen des Messeveranstalters bei nationalen und internationalen Messen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns. Kleinstunternehmen erhalten bis 50 Prozent, kleine Unternehmen bis 40 Prozent und mittlere Unternehmen bis 30 Prozent, jeweils maximal 6.000 Euro je Messe. Start-ups unter fünf Jahren erhalten zusätzlich eine Pauschale von 2.000 Euro.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 6.000 Euro |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Gründerinnen und Gründer |
| Themen | Export, Sonstiges |
| Frist | Laufend, Antrag vor Messeanmeldung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen mit Sitz in M-V
- Weniger als 250 Beschäftigte und maximal 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme
- Mindestens 1.000 Euro förderfähige Kosten
- Maximal drei Messebeteiligungen pro Jahr
- Antrag per E-Mail mit Originalunterschrift vor der Messeanmeldung
- Keine Förderung bei bundesgeförderten Auslandsmessen im German Pavilion

## Kombinierbarkeit

Nicht kombinierbar mit dem Bundesmesseprogramm German Pavilion

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Messen und Ausstellungen M-V beantragen?

Messen und Ausstellungen M-V richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Gründerinnen und Gründer. Zusätzlich gilt: Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen mit Sitz in M-V

### Wie viel Geld gibt es bei Messen und Ausstellungen M-V?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 6.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Messen und Ausstellungen M-V?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Messen und Ausstellungen M-V vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Messen und Ausstellungen M-V beantragen?

Laufend, Antrag vor Messeanmeldung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Messen und Ausstellungen M-V mit anderen Förderungen kombinieren?

Nicht kombinierbar mit dem Bundesmesseprogramm German Pavilion Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Messen und Ausstellungen M-V?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/messen-und-ausstellungen/
- Antragstellung: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/messen-und-ausstellungen/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/messen-und-ausstellungen-m-v-landesfoerderinstitut-mecklenburg-vorpommern-lfi-m-v
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/export
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/messen-und-ausstellungen-m-v-landesfoerderinstitut-mecklenburg-vorpommern-lfi-m-v
