# Mehrbedarfe in der Sozialhilfe (Paragraph 30 SGB XII)

Zuschläge auf den Regelbedarf für Menschen mit besonderen Lebenslagen, gezahlt zusätzlich zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung. Der Mehrbedarf beträgt 17 Prozent der maßgebenden Regelbedarfsstufe für Menschen mit Merkzeichen G, die die Altersgrenze erreicht haben oder voll erwerbsgemindert sind, ebenso 17 Prozent für werdende Mütter ab der 12. Schwangerschaftswoche. Alleinerziehende erhalten 36 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 bei einem Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren, sonst 12 Prozent je Kind bis höchstens 60 Prozent. Weitere Mehrbedarfe gibt es für kostenaufwändige Ernährung, dezentrale Warmwassererzeugung (0,8 bis 2,3 Prozent je Regelbedarfsstufe) und Schulbücher.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sozialamt der Stadt oder des Landkreises |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Gesundheit und Pflege, Familie |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Laufender Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII
- Nachweis des jeweiligen Mehrbedarfstatbestands, etwa Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder ärztliche Bescheinigung bei Krankenkost
- Bei Alleinerziehenden: alleinige Sorge für Pflege und Erziehung minderjähriger Kinder

## Kombinierbarkeit

Die Summe der Mehrbedarfe nach den Absätzen 1 bis 5 des Paragraphen 30 SGB XII darf die Höhe der maßgebenden Regelbedarfsstufe nicht übersteigen; der Warmwasser-Mehrbedarf nach Absatz 7 zählt dabei nicht mit. Mehrbedarfe werden zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt und mindern diesen nicht.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Mehrbedarfe in der Sozialhilfe (Paragraph 30 SGB XII) beantragen?

Mehrbedarfe in der Sozialhilfe (Paragraph 30 SGB XII) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Laufender Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII

### Wo gilt Mehrbedarfe in der Sozialhilfe (Paragraph 30 SGB XII)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Mehrbedarfe in der Sozialhilfe (Paragraph 30 SGB XII) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Lässt sich Mehrbedarfe in der Sozialhilfe (Paragraph 30 SGB XII) mit anderen Förderungen kombinieren?

Die Summe der Mehrbedarfe nach den Absätzen 1 bis 5 des Paragraphen 30 SGB XII darf die Höhe der maßgebenden Regelbedarfsstufe nicht übersteigen; der Warmwasser-Mehrbedarf nach Absatz 7 zählt dabei nicht mit. Mehrbedarfe werden zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt und mindern diesen nicht. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Mehrbedarfe in der Sozialhilfe (Paragraph 30 SGB XII)?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/30.html
- Antragstellung: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Leistungen-für-den-Lebensunterhalt/leistungen-für-den-lebensunterhalt.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/mehrbedarfe-in-der-sozialhilfe-paragraph-30-sgb-xii-sozialamt-der-stadt-oder-des-landkreis
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/mehrbedarfe-in-der-sozialhilfe-paragraph-30-sgb-xii-sozialamt-der-stadt-oder-des-landkreis
