# Mehrbedarf für Alleinerziehende im Bürgergeld

Alleinerziehende im Bürgergeldbezug bekommen nach Paragraf 21 SGB II einen Mehrbedarf. Er beträgt 36 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs bei einem Kind unter sieben Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren, sonst 12 Prozent je Kind. Insgesamt ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende auf 60 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt. Er wird vom Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 36 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Familie, Sozialleistung |
| Frist | Kein gesonderter Stichtag, der Mehrbedarf wird im Rahmen des Bürgergeldantrags berücksichtigt. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Leistungsbezug nach dem SGB II (Bürgergeld)
- Alleinige Sorge für Pflege und Erziehung eines oder mehrerer minderjähriger Kinder
- 36 Prozent bei einem Kind unter sieben Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren
- 12 Prozent je Kind in den übrigen Fällen
- Obergrenze 60 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs

## Kombinierbarkeit

Der Mehrbedarf kommt zusätzlich zum Regelbedarf. Die Summe aller Mehrbedarfe darf den maßgebenden Regelbedarf nicht übersteigen.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Mehrbedarf für Alleinerziehende im Bürgergeld beantragen?

Mehrbedarf für Alleinerziehende im Bürgergeld richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Leistungsbezug nach dem SGB II (Bürgergeld)

### Wie viel Geld gibt es bei Mehrbedarf für Alleinerziehende im Bürgergeld?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 36 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Mehrbedarf für Alleinerziehende im Bürgergeld?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Mehrbedarf für Alleinerziehende im Bürgergeld vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Mehrbedarf für Alleinerziehende im Bürgergeld beantragen?

Kein gesonderter Stichtag, der Mehrbedarf wird im Rahmen des Bürgergeldantrags berücksichtigt. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Mehrbedarf für Alleinerziehende im Bürgergeld mit anderen Förderungen kombinieren?

Der Mehrbedarf kommt zusätzlich zum Regelbedarf. Die Summe aller Mehrbedarfe darf den maßgebenden Regelbedarf nicht übersteigen. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Mehrbedarf für Alleinerziehende im Bürgergeld?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/21.html
- Antragstellung: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/21.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/mehrbedarf-fuer-alleinerziehende-im-buergergeld-jobcenter
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/mehrbedarf-fuer-alleinerziehende-im-buergergeld-jobcenter
