# Medizinische Rehabilitation der Krankenkasse

Wenn eine ambulante Behandlung nicht ausreicht, übernimmt die Krankenkasse ambulante oder stationaere Rehabilitationsleistungen. Zuständig ist die Krankenkasse vor allem dann, wenn nicht die Rentenversicherung Kostenträger ist, etwa bei Rentnerinnen und Rentnern. Pflegende Angehoerige haben unabhängig von der Frage, ob ambulante Leistungen ausreichen, Anspruch auf eine stationaere Reha. Versicherte ab 18 Jahren leisten eine Zuzahlung je Kalendertag.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Gesetzliche Krankenkassen |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Aerztliche Verordnung und Nachweis der Rehabilitationsbedürftigkeit
- Ambulante Krankenbehandlung reicht nicht aus
- Zertifizierte Rehabilitationseinrichtung mit Versorgungsvertrag
- Antrag bei der Krankenkasse
- Zuzahlung je Kalendertag ab 18 Jahren

## Kombinierbarkeit

Nachrangig gegenueber Leistungen der Rentenversicherung nach Paragraf 15 SGB VI

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Medizinische Rehabilitation der Krankenkasse beantragen?

Medizinische Rehabilitation der Krankenkasse richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Aerztliche Verordnung und Nachweis der Rehabilitationsbedürftigkeit

### Wo gilt Medizinische Rehabilitation der Krankenkasse?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Medizinische Rehabilitation der Krankenkasse vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Medizinische Rehabilitation der Krankenkasse beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Medizinische Rehabilitation der Krankenkasse mit anderen Förderungen kombinieren?

Nachrangig gegenueber Leistungen der Rentenversicherung nach Paragraf 15 SGB VI Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Medizinische Rehabilitation der Krankenkasse?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__40.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__40.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/medizinische-rehabilitation-der-krankenkasse-gesetzliche-krankenkassen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/medizinische-rehabilitation-der-krankenkasse-gesetzliche-krankenkassen
