# LSV-Investitionsförderung Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein hat die Förderung von Investitionsmaßnahmen aus Landesmitteln dem Landessportverband übertragen. Grundlage ist die Richtlinie über die Projektförderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein sowie die Fördergrundsätze des LSV-Finanzausschusses. Anträge können für Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie für den Kauf von Sportgeräten gestellt werden. Der LSV informiert daneben über Fördermittel von Bund und Land und über Fachthemen wie energetische Sanierung, Kunstrasen und Lärmschutz.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landessportverband Schleswig-Holstein im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Vereine |
| Themen | Sport, Sanierung, Neubau |
| Frist | laufend, Antragsfristen gibt der LSV bekannt |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Mitgliedschaft im Landessportverband Schleswig-Holstein
- Bau- oder Sanierungsmaßnahme an einer Sportstätte oder Kauf von Sportgeräten
- Antragstellung nach der Richtlinie über die Projektförderung des LSV
- Beachtung der Fördergrundsätze des LSV-Finanzausschusses

## Kombinierbarkeit

Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten über die Kommune

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann LSV-Investitionsförderung Schleswig-Holstein beantragen?

LSV-Investitionsförderung Schleswig-Holstein richtet sich an Vereine. Zusätzlich gilt: Mitgliedschaft im Landessportverband Schleswig-Holstein

### Wo gilt LSV-Investitionsförderung Schleswig-Holstein?

Das Programm gilt in Schleswig-Holstein. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich LSV-Investitionsförderung Schleswig-Holstein vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich LSV-Investitionsförderung Schleswig-Holstein beantragen?

laufend, Antragsfristen gibt der LSV bekannt Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich LSV-Investitionsförderung Schleswig-Holstein mit anderen Förderungen kombinieren?

Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten über die Kommune Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für LSV-Investitionsförderung Schleswig-Holstein?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lsv-sh.de/foerderung-zuschuesse/bau-sanierungsfoerderung/lsv-investitionsfoerderung
- Antragstellung: https://www.lsv-sh.de/foerderung-zuschuesse/bau-sanierungsfoerderung/lsv-investitionsfoerderung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/lsv-investitionsfoerderung-schleswig-holstein-landessportverband-schleswig-holstein-im-auf
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sport
- Alles zur Förderung in Schleswig-Holstein: https://antragio.com/bundesland/schleswig-holstein

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/lsv-investitionsfoerderung-schleswig-holstein-landessportverband-schleswig-holstein-im-auf
