# LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau

Förderung von Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen durch den Landessportbund Brandenburg, etwa energiesparende Maßnahmen, Instandsetzungen, Modernisierungen sowie Neu- und Erweiterungsbauten bei nachgewiesenem Bedarf. Die Zuwendung ist eine Festbetragsfinanzierung von 80 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, begrenzt auf maximal 50.000 Euro; die zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind auf 100.000 Euro begrenzt. Die Zuwendung wird je zur Haelfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und als zinsloses Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit gewährt. Das Land Brandenburg stellt die Mittel dem LSB nach den Paragrafen 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung bereit.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landessportbund Brandenburg e.V. |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 50.000 Euro |
| Gültig | Brandenburg |
| Zielgruppe | Vereine |
| Themen | Sport, Sanierung, Neubau |
| Frist | Vorantrag bis 1. Juli für das Folgejahr beim Kreis- oder Stadtsportbund, Weiterleitung an den LSB bis 15. Juli, vollständiger Antrag bis 15. Dezember; Verwendungsnachweis zwei Monate nach Bauende |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Sportverein als Mitglied im Landessportbund Brandenburg
- Sportanlage oder Vereinsraum im Eigentum oder in Pacht des Vereins; Pacht mindestens für die Dauer der Zweckbindung
- Sportfachlicher Bedarf muss vorliegen, Vorhaben darf noch nicht begonnen sein
- Bagatellgrenze: Vorhaben mit Gesamtkosten bis 5.000 Euro werden nicht gefördert
- Antragstellung mit Formblatt als Vorantrag über den zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund, danach vollständiger Antrag bis 15. Dezember
- Zweckbindung 15 Jahre, bei Neubau fester Gebäude 25 Jahre
- Verwendungsnachweis per Formblatt zwei Monate nach Bauende

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau beantragen?

LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau richtet sich an Vereine. Zusätzlich gilt: Sportverein als Mitglied im Landessportbund Brandenburg

### Wie viel Geld gibt es bei LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 50.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau?

Das Programm gilt in Brandenburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau beantragen?

Vorantrag bis 1. Juli für das Folgejahr beim Kreis- oder Stadtsportbund, Weiterleitung an den LSB bis 15. Juli, vollständiger Antrag bis 15. Dezember; Verwendungsnachweis zwei Monate nach Bauende Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://lsb-brandenburg.de/sportfoerderung/foerderrichtlinien-2025-und-2026/
- Antragstellung: https://lsb-brandenburg.de/sportstaetten/lsb-foerderrichtlinien/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/lsb-foerderrichtlinie-a5-sportstaettenbau-landessportbund-brandenburg-e-v
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sport
- Alles zur Förderung in Brandenburg: https://antragio.com/bundesland/brandenburg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/lsb-foerderrichtlinie-a5-sportstaettenbau-landessportbund-brandenburg-e-v
