# LGVFG-Förderung Bike-and-Ride-Anlagen

Das Land bezuschusst Planung, Bau und Ausbau von Fahrradabstellanlagen an Haltestellen und Bahnhöfen sowie den dafür nötigen Grunderwerb. Gefördert werden unter anderem Sammelgaragen und Fahrradparkhäuser, Fahrradboxen an Bahnhöfen und ÖPNV-Haltestellen, Fahrradstationen, Bügelständer und nachträgliche Überdachungen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten zuzüglich einer Planungskostenpauschale von 20 Prozent. In Kombination mit Bundesmitteln sind bis zu 90 Prozent erreichbar.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Kommunen, Unternehmen |
| Themen | Mobilität |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Vorhabenträger des ÖPNV und Verkehrsunternehmen
- Anmeldung zur Programmaufnahme vor Antragstellung
- Förderantrag innerhalb eines Jahres nach Programmaufnahme beim Regierungspräsidium

## Kombinierbarkeit

Sonderprogramm Stadt und Land, B+R-Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann LGVFG-Förderung Bike-and-Ride-Anlagen beantragen?

LGVFG-Förderung Bike-and-Ride-Anlagen richtet sich an Kommunen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Vorhabenträger des ÖPNV und Verkehrsunternehmen

### Wie viel Geld gibt es bei LGVFG-Förderung Bike-and-Ride-Anlagen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt LGVFG-Förderung Bike-and-Ride-Anlagen?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich LGVFG-Förderung Bike-and-Ride-Anlagen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich LGVFG-Förderung Bike-and-Ride-Anlagen beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich LGVFG-Förderung Bike-and-Ride-Anlagen mit anderen Förderungen kombinieren?

Sonderprogramm Stadt und Land, B+R-Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für LGVFG-Förderung Bike-and-Ride-Anlagen?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/bike-ride
- Antragstellung: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/bike-ride
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/lgvfg-foerderung-bike-and-ride-anlagen-ministerium-fuer-verkehr-baden-wuerttemberg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/lgvfg-foerderung-bike-and-ride-anlagen-ministerium-fuer-verkehr-baden-wuerttemberg
