# Leistungszuschlag zur Begrenzung des Eigenanteils im Pflegeheim

Wer im Pflegeheim lebt, bekommt einen Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil, der mit der Aufenthaltsdauer steigt. Im ersten Jahr sind es 15 Prozent, nach mehr als zwölf Monaten 30 Prozent, nach mehr als 24 Monaten 50 Prozent und nach mehr als 36 Monaten 75 Prozent des Eigenanteils. Der Zuschlag wird von der Pflegekasse direkt an die Einrichtung gezahlt, die den verbleibenden Eigenanteil in Rechnung stellt. Ab dem 1. Juli 2026 berechnet die Pflegekasse den Zuschlag auf Grundlage der Angaben der Pflegeeinrichtung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5
- Bezug von Leistungen der vollstationaeren Pflege nach Paragraf 43 SGB XI
- Der Zuschlag bemisst sich nach der Dauer des Leistungsbezugs

## Kombinierbarkeit

Ergänzt die Leistungen der vollstationaeren Pflege nach Paragraf 43 SGB XI

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Leistungszuschlag zur Begrenzung des Eigenanteils im Pflegeheim beantragen?

Leistungszuschlag zur Begrenzung des Eigenanteils im Pflegeheim richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5

### Wie viel Geld gibt es bei Leistungszuschlag zur Begrenzung des Eigenanteils im Pflegeheim?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Leistungszuschlag zur Begrenzung des Eigenanteils im Pflegeheim?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Leistungszuschlag zur Begrenzung des Eigenanteils im Pflegeheim vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Leistungszuschlag zur Begrenzung des Eigenanteils im Pflegeheim beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Leistungszuschlag zur Begrenzung des Eigenanteils im Pflegeheim mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzt die Leistungen der vollstationaeren Pflege nach Paragraf 43 SGB XI Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Leistungszuschlag zur Begrenzung des Eigenanteils im Pflegeheim?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__43c.html
- Antragstellung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/leistungszuschlag-zur-begrenzung-des-eigenanteils-im-pflegeheim-pflegekassen-bei-den-geset
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/leistungszuschlag-zur-begrenzung-des-eigenanteils-im-pflegeheim-pflegekassen-bei-den-geset
