# Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil im Pflegeheim (Paragraf 43c SGB XI)

Wer im Pflegeheim lebt, erhält einen prozentualen Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil, der mit der Aufenthaltsdauer steigt: 15 Prozent bis zwölf Monate, 30 Prozent nach mehr als zwölf Monaten, 50 Prozent nach mehr als 24 Monaten und 75 Prozent nach mehr als 36 Monaten. Die Pflegekasse zahlt den Zuschlag direkt an die Einrichtung, die dem Versicherten nur den verbleibenden Eigenanteil berechnet. Ein gesonderter Antrag ist nicht noetig, die Einrichtung meldet die Aufenthaltsdauer.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Pflegekasse |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Gesundheit und Pflege, Soziales |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Pflegegrad 2 bis 5
- Bezug von Leistungen der vollstationaeren Pflege nach Paragraf 43 SGB XI
- Berechnung nach der Dauer des Aufenthalts, Teilzeiträume werden zusammengerechnet

## Kombinierbarkeit

Der Zuschlag bezieht sich nur auf den pflegebedingten Eigenanteil, nicht auf Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Er mindert einen etwaigen Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach SGB XII entsprechend.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil im Pflegeheim (Paragraf 43c SGB XI) beantragen?

Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil im Pflegeheim (Paragraf 43c SGB XI) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Pflegegrad 2 bis 5

### Wo gilt Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil im Pflegeheim (Paragraf 43c SGB XI)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil im Pflegeheim (Paragraf 43c SGB XI) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Lässt sich Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil im Pflegeheim (Paragraf 43c SGB XI) mit anderen Förderungen kombinieren?

Der Zuschlag bezieht sich nur auf den pflegebedingten Eigenanteil, nicht auf Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Er mindert einen etwaigen Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach SGB XII entsprechend. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil im Pflegeheim (Paragraf 43c SGB XI)?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__43c.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__43c.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/leistungszuschlag-zum-pflegebedingten-eigenanteil-im-pflegeheim-paragraf-43c-sgb-xi-pflege
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/leistungszuschlag-zum-pflegebedingten-eigenanteil-im-pflegeheim-paragraf-43c-sgb-xi-pflege
