# Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (Paragraf 16c SGB II)

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die selbständig sind oder eine Selbständigkeit aufnehmen, können vom Jobcenter Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachguetern erhalten, die für die Ausuebung der Tätigkeit notwendig sind. Zuschüsse dürfen dabei 5.000 Euro nicht übersteigen, darueber hinaus ist nur ein Darlehen möglich. Zusätzlich kann das Jobcenter Beratung und Vermittlung von Kenntnissen durch Dritte fördern, Leistungen der beruflichen Weiterbildung sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist die Erwartung, dass die Hilfebedürftigkeit durch die Selbständigkeit dauerhaft überwunden oder verringert wird.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 5.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer, Selbstständige |
| Themen | Gründung, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bezug von Leistungen nach dem SGB II
- Selbständige Tätigkeit ist bereits aufgenommen oder wird aufgenommen
- Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit wird erwartet, das Jobcenter soll eine fachkundige Stellungnahme einholen
- Zuschüsse nur für die Beschaffung notwendiger Sachgueter

## Kombinierbarkeit

Einstiegsgeld nach Paragraf 16b SGB II

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (Paragraf 16c SGB II) beantragen?

Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (Paragraf 16c SGB II) richtet sich an Gründerinnen und Gründer und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Bezug von Leistungen nach dem SGB II

### Wie viel Geld gibt es bei Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (Paragraf 16c SGB II)?

Der Höchstbetrag beträgt 5.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (Paragraf 16c SGB II)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (Paragraf 16c SGB II) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (Paragraf 16c SGB II) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (Paragraf 16c SGB II) mit anderen Förderungen kombinieren?

Einstiegsgeld nach Paragraf 16b SGB II Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (Paragraf 16c SGB II)?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16c.html
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/grundsicherung/arbeit-finden/existenzgruendung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/leistungen-zur-eingliederung-von-selbstaendigen-paragraf-16c-sgb-ii-jobcenter-bundesagentu
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gruendung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/leistungen-zur-eingliederung-von-selbstaendigen-paragraf-16c-sgb-ii-jobcenter-bundesagentu
