# Leistungen und Beratung der Integrations- und Inklusionsaemter

Die Integrations- und Inklusionsaemter erbringen die begleitende Hilfe im Arbeitsleben: Geldleistungen an schwerbehinderte Beschäftigte für technische Arbeitshilfen, Wohnung und Berufsbildung sowie Leistungen an Arbeitgeber für barrierefreie Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze und betriebliches Eingliederungsmanagement. Dazu kommen technischer Beratungsdienst, Integrationsfachdienste, Jobcoaching, Kuendigungsschutzverfahren und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, die trägerunabhängig lotsen. Alles wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und ist für Ratsuchende kostenfrei.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt des Landes, Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber nach Paragraf 185a SGB IX |
| Ebene | Land |
| Förderart | Beratung |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer, Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Sozialleistung, Personal, Soziales |
| Frist | Anträge in der Regel vor Beginn der Maßnahme oder Anschaffung stellen. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Anerkannte Schwerbehinderteneigenschaft oder Gleichstellung bei den personenbezogenen Leistungen
- Bei Arbeitgeberleistungen: Beschäftigung oder Ausbildung schwerbehinderter Menschen
- Antrag beim oertlich zuständigen Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt
- Beratung ist auch ohne Antrag und ohne Kosten möglich

## Kombinierbarkeit

Nachrangig gegenueber Leistungen der Rehabilitationsträger, insbesondere der Agentur für Arbeit und der Rentenversicherung. Leistungen können mit dem Eingliederungszuschuss nach SGB III und dem Budget für Arbeit kombiniert werden, jedoch nicht doppelt für dieselben Kosten.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Leistungen und Beratung der Integrations- und Inklusionsaemter beantragen?

Leistungen und Beratung der Integrations- und Inklusionsaemter richtet sich an Privatpersonen, Arbeitnehmer, Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Anerkannte Schwerbehinderteneigenschaft oder Gleichstellung bei den personenbezogenen Leistungen

### Wo gilt Leistungen und Beratung der Integrations- und Inklusionsaemter?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Leistungen und Beratung der Integrations- und Inklusionsaemter vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Leistungen und Beratung der Integrations- und Inklusionsaemter beantragen?

Anträge in der Regel vor Beginn der Maßnahme oder Anschaffung stellen. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Leistungen und Beratung der Integrations- und Inklusionsaemter mit anderen Förderungen kombinieren?

Nachrangig gegenueber Leistungen der Rehabilitationsträger, insbesondere der Agentur für Arbeit und der Rentenversicherung. Leistungen können mit dem Eingliederungszuschuss nach SGB III und dem Budget für Arbeit kombiniert werden, jedoch nicht doppelt für dieselben Kosten. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Leistungen und Beratung der Integrations- und Inklusionsaemter?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bih.de/integrationsaemter/
- Antragstellung: https://www.bih.de/integrationsaemter/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/leistungen-und-beratung-der-integrations-und-inklusionsaemter-integrationsamt-beziehungswe
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/leistungen-und-beratung-der-integrations-und-inklusionsaemter-integrationsamt-beziehungswe
