# Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit wenig Geld. Dazu gehören ein Schulbedarfszuschuss von 195 Euro pro Schuljahr, die Übernahme der tatsächlichen Kosten für das Mittagessen in Schule und Kita ohne den früheren Eigenanteil von 1 Euro pro Essen sowie 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa im Sportverein oder in der Musikschule.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter, Kommunen und zuständige Stellen der Länder |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 195 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Bildung, Familie, Soziales, Sport, Kultur |
| Frist | Laufend, teilweise automatisch mit dem Leistungsbezug |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bezug von Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen
- Kind besucht Schule oder Kita beziehungsweise nimmt an Freizeitangeboten teil
- Antrag beim Jobcenter oder der zuständigen kommunalen Stelle

## Kombinierbarkeit

Automatischer Zugang bei Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (16):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde der Kinder
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) beantragen?

Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Bezug von Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen

### Wie viel Geld gibt es bei Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)?

Der genannte Höchstbetrag von 195 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) beantragen?

Laufend, teilweise automatisch mit dem Leistungsbezug Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) mit anderen Förderungen kombinieren?

Automatischer Zugang bei Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)?

Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
- Antragstellung: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-bildungspaket-jobcenter-kommunen-und-zustaendige-stel
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-bildungspaket-jobcenter-kommunen-und-zustaendige-stel
