# Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG)

Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG erhalten bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen aerztliche und zahnaerztliche Behandlung einschließlich Arznei- und Verbandmitteln. Außerdem werden Schutzimpfungen, medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen sowie bei Schwangerschaft und Geburt aerztliche und pflegerische Hilfe und Hebammenhilfe gewährt. Minderjährige erhalten erweiterte Leistungen entsprechend dem SGB XII ohne Zuzahlungen. Der Anspruch ist gesetzlich geregelt, die Kostenübernahme läuft über die zuständige Behörde.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sozialamt bzw. zuständige Leistungsbehörde, Abwicklung teils über eine gesetzliche Krankenkasse mit Gesundheitskarte |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Sozialleistung, Zuwanderung und Integration |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Leistungsberechtigung nach § 1 AsylbLG
- Akute Erkrankung, Schmerzzustand, Schwangerschaft oder Geburt bzw. Vorsorge- und Impfbedarf
- In der Regel vorherige Kostenübernahmeerklärung oder Krankenschein der Behörde, in Ländern mit elektronischer Gesundheitskarte über die beauftragte Krankenkasse

## Kombinierbarkeit

Zahnersatz wird nur gewährt, soweit er im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Behandlungen, die vor Eintritt der Volljährigkeit begonnen wurden, werden ohne Unterbrechung fortgesetzt. Nach 36 Monaten Aufenthalt greifen die weitergehenden Leistungen nach § 2 AsylbLG in Verbindung mit dem SGB XII.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- Aufenthaltsstatus
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG) beantragen?

Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Leistungsberechtigung nach § 1 AsylbLG

### Wo gilt Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Lässt sich Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Zahnersatz wird nur gewährt, soweit er im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Behandlungen, die vor Eintritt der Volljährigkeit begonnen wurden, werden ohne Unterbrechung fortgesetzt. Nach 36 Monaten Aufenthalt greifen die weitergehenden Leistungen nach § 2 AsylbLG in Verbindung mit dem SGB XII. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 12 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__4.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__4.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/leistungen-bei-krankheit-schwangerschaft-und-geburt-4-asylblg-sozialamt-bzw-zustaendige-le
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/leistungen-bei-krankheit-schwangerschaft-und-geburt-4-asylblg-sozialamt-bzw-zustaendige-le
