# Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne

Städtebauförderung für die Aufwertung des öffentlichen Raumes wie Straßen, Wege und Plätze, für Gebäudesanierungen sowie für Managementleistungen wie Citymanagement. Gefördert werden maximal zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, soweit sie nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Kommunen in schwieriger Haushaltslage können höhere Förderquoten erhalten.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | NBank Niedersachsen im Rahmen der Städtebauförderung von Bund und Land |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 66 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Niedersachsen |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Sonstiges, Natur und Umwelt, Kultur |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Städte und Gemeinden in Niedersachsen
- Vorabstimmung mit dem zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung
- Aufnahme in das Städtebauförderprogramm über das Wirtschafts-, Verkehrs- und Bauministerium
- Jährliche Mittelanforderung über Formular 5 nach Programmaufnahme

## Kombinierbarkeit

Teil der Bund-Länder-Städtebauförderung, ergänzt durch weitere Programmteile wie Sozialer Zusammenhalt

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (14):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne beantragen?

Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Städte und Gemeinden in Niedersachsen

### Wie viel Geld gibt es bei Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 66 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Lässt sich Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne mit anderen Förderungen kombinieren?

Teil der Bund-Länder-Städtebauförderung, ergänzt durch weitere Programmteile wie Sozialer Zusammenhalt Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne?

Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Lebendige-Zentren-Erhalt-und-Entwicklung-der-Orts-und-Stadtkerne.html
- Antragstellung: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Lebendige-Zentren-Erhalt-und-Entwicklung-der-Orts-und-Stadtkerne.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/lebendige-zentren-erhalt-und-entwicklung-der-orts-und-stadtkerne-nbank-niedersachsen-im-ra
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges
- Alles zur Förderung in Niedersachsen: https://antragio.com/bundesland/niedersachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/lebendige-zentren-erhalt-und-entwicklung-der-orts-und-stadtkerne-nbank-niedersachsen-im-ra
