# Landesstiftung Familie in Not Baden-Württemberg

Die Landesstiftung hilft Familien, Alleinerziehenden und werdenden Muettern in Baden-Württemberg, die durch Krankheit, Behinderung, Tod, Arbeitslosigkeit, Trennung oder eine Mehrlingsgeburt in eine schwere Notlage geraten sind. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der jeweiligen Notlage und ergänzt gesetzliche Leistungen, ersetzt sie aber nicht. Hilfen kommen nur in Betracht, wenn eigene Mittel und andere Leistungen nicht ausreichen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Stiftung entscheidet nach Ermessen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesstiftung Familie in Not, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Familie, Soziales |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Ständiger Wohnsitz in Baden-Württemberg
- Schwere Notlage durch ein besonderes Ereignis
- Andere Mittel und gesetzliche Leistungen reichen nicht aus
- Antragstellung über Wohlfahrtsverbände, Jugend- oder Sozialamt, Schuldnerberatung oder Schwangerschaftsberatungsstelle

## Kombinierbarkeit

Bundesstiftung Mutter und Kind, Erstausstattung nach dem SGB II

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (16):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Landesstiftung Familie in Not Baden-Württemberg beantragen?

Landesstiftung Familie in Not Baden-Württemberg richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Ständiger Wohnsitz in Baden-Württemberg

### Wo gilt Landesstiftung Familie in Not Baden-Württemberg?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Landesstiftung Familie in Not Baden-Württemberg vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Landesstiftung Familie in Not Baden-Württemberg beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Landesstiftung Familie in Not Baden-Württemberg mit anderen Förderungen kombinieren?

Bundesstiftung Mutter und Kind, Erstausstattung nach dem SGB II Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Landesstiftung Familie in Not Baden-Württemberg?

Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/landesstiftung-familie-in-not
- Antragstellung: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/landesstiftung-familie-in-not
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/landesstiftung-familie-in-not-baden-wuerttemberg-landesstiftung-familie-in-not-ministerium
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/landesstiftung-familie-in-not-baden-wuerttemberg-landesstiftung-familie-in-not-ministerium
