# Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung

Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Innovation, Digitalisierung, Dekarbonisierung, neue oder erweiterte Betriebsstätten, Modernisierungen im Beherbergungsgewerbe sowie Umweltschutz und Energieeffizienz. Je nach Modul liegt die Mindestinvestition zwischen 40.000 und 250.000 Euro, der Fördersatz zwischen 20 und 40 Prozent.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein / IB.SH (EFRE und GRW) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 40.000 Euro |
| Gültig | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Digitalisierung, Energie, Forschung, Sonstiges |
| Frist | Erstattungsanträge spätestens zum 05.11. jedes Jahres, Fehlanzeige bis 30.09. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Großunternehmen ausgeschlossen
- Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Antrag vor Vorhabenbeginn
- Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen in den Modulen A und B

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit IB.SH Darlehen, Beihilfehöchstgrenzen sind zu beachten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung beantragen?

Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Großunternehmen ausgeschlossen

### Wie viel Geld gibt es bei Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 40.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung?

Das Programm gilt in Schleswig-Holstein. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung beantragen?

Erstattungsanträge spätestens zum 05.11. jedes Jahres, Fehlanzeige bis 30.09. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit IB.SH Darlehen, Beihilfehöchstgrenzen sind zu beachten Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ib-sh.de/produkt/lpw21-27-einzelbetriebliche-investitionsfoerderung/
- Antragstellung: https://dfoerdermittelantrag.dataport.de/dfadsh/Application?applicationId=08dc70d9-92e6-496b-84b2-f0d21130d714
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027-einzelbetriebliche-investitionsfoerderung-land-schlesw
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/digitalisierung
- Alles zur Förderung in Schleswig-Holstein: https://antragio.com/bundesland/schleswig-holstein

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027-einzelbetriebliche-investitionsfoerderung-land-schlesw
