# Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesprogramm soll das Angebot an barrierearmen Wohnungen mit bezahlbaren Wohnkosten erhöhen. Mit Zuschüssen wird die barrierearme Anpassung von selbst genutztem Wohneigentum unterstützt sowie von selbst bewohnten Mietwohnungen, wenn der Mieter selbst den Antrag stellt. Damit ist es eines der wenigen Landesprogramme, bei denen Mieterinnen und Mieter direkt antragsberechtigt sind. Ergänzend gibt es das Darlehensprogramm Modernisierung von Wohnraum für die nachfragegerechte Sanierung von Wohnungsbeständen, mit Schwerpunkt auf barrierearmer und barrierefreier Anpassung. Konkrete Zuschusshöhen nennt die Übersichtsseite des LFI nicht.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen |
| Themen | Wohnen und Miete, Sanierung, Gesundheit und Pflege |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Selbst genutztes Wohneigentum oder selbst bewohnte Mietwohnung mit Antragstellung durch den Mieter
- Barrierearme Anpassung des Wohnraums oder Einbau eines Personenaufzugs
- Antrag beim LFI vor Beginn der Maßnahme

## Kombinierbarkeit

Ergänzend zum KfW-Kredit 159

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (35):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (20):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen Mecklenburg-Vorpommern richtet sich an Privatpersonen, Vermieter und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Selbst genutztes Wohneigentum oder selbst bewohnte Mietwohnung mit Antragstellung durch den Mieter

### Wo gilt Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen Mecklenburg-Vorpommern?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen Mecklenburg-Vorpommern vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen Mecklenburg-Vorpommern mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzend zum KfW-Kredit 159 Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen Mecklenburg-Vorpommern?

Für diesen Antrag sind 35 Angaben und 20 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 15 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lfi-mv.de/wohnraum/
- Antragstellung: https://www.lfi-mv.de/wohnraum/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/landesprogramm-personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen-mecklenburg-vorpommern-land
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/landesprogramm-personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen-mecklenburg-vorpommern-land
