# Landesförderprogramm Stärkung strukturschwacher Regionen (REGIO, Programm 154)

Investitionszuschuss des Landes für kleine und mittlere Produktions-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe in strukturschwachen Regionen von Rheinland-Pfalz. Der Fördersatz beträgt je nach Unternehmensgröße 10 bis 20 Prozent, über 10 Millionen Euro Investitionsvolumen 5 Prozent für den übersteigenden Teil.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
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| Fördergeber | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 20.000 Euro |
| Gültig | Rheinland-Pfalz |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Sonstiges, Personal |
| Frist | Laufend; Antrag vor Investitionsbeginn digital über das ISB-Kundenportal |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Investition zur Betriebserrichtung oder Betriebserweiterung im ausgewiesenen Fördergebiet
- Mindestens 100.000 Euro förderfähige Kosten bei kleinen und 200.000 Euro bei mittleren Unternehmen
- Mindestzuschuss 20.000 Euro
- Sicherung bestehender und Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze
- Investitionszeitraum höchstens 36 Monate, Beginn innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung
- Beherbergung, Gastronomie und Campingplätze sind ausgeschlossen

## Kombinierbarkeit

Alternativ zur GRW-Regionalförderung (Programm 153)

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Landesförderprogramm Stärkung strukturschwacher Regionen (REGIO, Programm 154) beantragen?

Landesförderprogramm Stärkung strukturschwacher Regionen (REGIO, Programm 154) richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Investition zur Betriebserrichtung oder Betriebserweiterung im ausgewiesenen Fördergebiet

### Wie viel Geld gibt es bei Landesförderprogramm Stärkung strukturschwacher Regionen (REGIO, Programm 154)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 20.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Landesförderprogramm Stärkung strukturschwacher Regionen (REGIO, Programm 154)?

Das Programm gilt in Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Landesförderprogramm Stärkung strukturschwacher Regionen (REGIO, Programm 154) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Landesförderprogramm Stärkung strukturschwacher Regionen (REGIO, Programm 154) beantragen?

Laufend; Antrag vor Investitionsbeginn digital über das ISB-Kundenportal Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Landesförderprogramm Stärkung strukturschwacher Regionen (REGIO, Programm 154) mit anderen Förderungen kombinieren?

Alternativ zur GRW-Regionalförderung (Programm 153) Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Landesförderprogramm Stärkung strukturschwacher Regionen (REGIO, Programm 154)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://isb.rlp.de/foerderung/154.html
- Antragstellung: https://isb.rlp.de/foerderung/154.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/landesfoerderprogramm-staerkung-strukturschwacher-regionen-regio-programm-154-investitions
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges
- Alles zur Förderung in Rheinland-Pfalz: https://antragio.com/bundesland/rheinland-pfalz

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/landesfoerderprogramm-staerkung-strukturschwacher-regionen-regio-programm-154-investitions
