# Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt

Ausfallbürgschaft des Landes für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, wenn Vorhaben an fehlenden Sicherheiten scheitern wuerden. Verbuergt werden in der Regel bis zu 80 Prozent der verbuergten Kreditsumme beziehungsweise des Ausfalls. Investitionskredite laufen maximal 15 Jahre, bei baulichen Vorhaben bis zu 23 Jahre, Betriebsmittel- und Avalkredite maximal 8 Jahre.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt |
| Ebene | Land |
| Förderart | Bürgschaft |
| Fördersatz | bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Sachsen-Anhalt |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Vereine |
| Themen | Sonstiges |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | nicht vollständig verifiziert, beim Fördergeber gegenprüfen |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehoerige freier Berufe oder Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen
- Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
- Nachgewiesene Kreditwuerdigkeit des Darlehensnehmers
- Bürgschaftsentgelt von mindestens 1 Prozent p.a. und Bearbeitungsentgelt von 0,5 Prozent des beantragten Kredites
- Beachtung der beihilferechtlichen Branchenausschlüsse

## Kombinierbarkeit

Alternative zur Bürgschaft der Bürgschaftsbank bei größeren Kreditvolumina

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Kredite und Darlehen in Euro
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Bilanzsumme in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt beantragen?

Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Vereine. Zusätzlich gilt: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehoerige freier Berufe oder Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen

### Wie viel Geld gibt es bei Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt?

Das Programm gilt in Sachsen-Anhalt. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Lässt sich Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinieren?

Alternative zur Bürgschaft der Bürgschaftsbank bei größeren Kreditvolumina Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/investieren-finanzieren/landesbuergschaften-sachsen-anhalt
- Antragstellung: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/investieren-finanzieren/landesbuergschaften-sachsen-anhalt
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/landesbuergschaften-sachsen-anhalt-ministerium-der-finanzen-des-landes-sachsen-anhalt
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges
- Alles zur Förderung in Sachsen-Anhalt: https://antragio.com/bundesland/sachsen-anhalt

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/landesbuergschaften-sachsen-anhalt-ministerium-der-finanzen-des-landes-sachsen-anhalt
