# Landesbürgschaften für künstlerische Arbeitsräume

Bürgschaften für Kredite zum Erwerb oder Neubau künstlerischer Arbeitsräume zur Eigennutzung. Dazu zählen Ateliers, Uebungsräume für die Darstellenden Kuenste und Theatergruppen, Musikuebungsräume und Bueros für Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Eine Bürgschaftsquote oder Höchstsumme weist die IBB auf der Programmseite nicht aus.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Berlin, Investitionsbank Berlin (IBB) und Senatsverwaltung für Kultur |
| Ebene | Land |
| Förderart | Bürgschaft |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Berlin |
| Zielgruppe | Selbstständige, Vereine |
| Themen | Kultur, Sonstiges |
| Frist | Laufende Antragstellung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler beziehungsweise Künstlerzusammenschlüsse mit Betriebsstätte in Berlin
- Bürgschaft nur, wenn andere Sicherheiten nicht im erforderlichen Mass zur Verfuegung stehen
- Arbeitsraum muss zur Eigennutzung erworben oder neu gebaut werden
- Antragstellung über die finanzierende Bank mit deren eigenem Votum
- De-minimis-Förderung, einmaliges Antragsentgelt und laufende Entgelte

## Kombinierbarkeit

Ergänzend zum Arbeitsraumprogramm der Berliner Kulturverwaltung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Kredite und Darlehen in Euro
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Bilanzsumme in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Landesbürgschaften für künstlerische Arbeitsräume beantragen?

Landesbürgschaften für künstlerische Arbeitsräume richtet sich an Selbstständige und Vereine. Zusätzlich gilt: Professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler beziehungsweise Künstlerzusammenschlüsse mit Betriebsstätte in Berlin

### Wo gilt Landesbürgschaften für künstlerische Arbeitsräume?

Das Programm gilt in Berlin. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Landesbürgschaften für künstlerische Arbeitsräume vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Landesbürgschaften für künstlerische Arbeitsräume beantragen?

Laufende Antragstellung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Landesbürgschaften für künstlerische Arbeitsräume mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzend zum Arbeitsraumprogramm der Berliner Kulturverwaltung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Landesbürgschaften für künstlerische Arbeitsräume?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/landesbuergschaften-fuer-kuenstlerische-arbeitsraeume.html
- Antragstellung: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/landesbuergschaften-fuer-kuenstlerische-arbeitsraeume.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/landesbuergschaften-fuer-kuenstlerische-arbeitsraeume-land-berlin-investitionsbank-berlin
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Berlin: https://antragio.com/bundesland/berlin

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/landesbuergschaften-fuer-kuenstlerische-arbeitsraeume-land-berlin-investitionsbank-berlin
