# Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Zuschuss von bis zu 2.000 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz für Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Förderfähig sind Vorverkabelung, Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung, Netzanschluss, Baumaßnahmen und technische Ausruestung. Das Programm setzt Maßnahme 3 des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ist der faktische Nachfolger des 2023 ausgelaufenen KfW 440. Es läuft in drei parallelen Förderaufrufen für Wohnungseigentümergemeinschaften, für KMU und private Eigentümer sowie für Wohnungsbaugesellschaften. Anträge sind seit dem 15.04.2026 möglich.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr, Projektträger PricewaterhouseCoopers |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 2.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen |
| Themen | Mobilität, Energie, Wohnen und Miete |
| Frist | Empfängergruppen 1 und 2 bis 10.11.2026, Empfängergruppe 3 bis 15.10.2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bestandsgebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten, überwiegend zu Wohnzwecken
- Antragstellung vor Vergabe des Dienstleistungsauftrags
- Zuordnung zu einer der drei Empfängergruppen
- Einreichung eines Verwendungsnachweises nach Umsetzung

## Kombinierbarkeit

Ersetzt in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die dortigen Landesbausteine für Wohngebäude, Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (31):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern beantragen?

Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern richtet sich an Privatpersonen, Vermieter und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Bestandsgebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten, überwiegend zu Wohnzwecken

### Wie viel Geld gibt es bei Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern?

Der Höchstbetrag beträgt 2.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern beantragen?

Empfängergruppen 1 und 2 bis 10.11.2026, Empfängergruppe 3 bis 15.10.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern mit anderen Förderungen kombinieren?

Ersetzt in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die dortigen Landesbausteine für Wohngebäude, Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern?

Für diesen Antrag sind 31 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 13 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderfinder/ladeinfrastruktur-in-und-an-mehrparteienhaeusern/
- Antragstellung: https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/ladeinfrastruktur-in-und-an-mehrparteienhaeusern-bundesministerium-fuer-verkehr-projekttra
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/ladeinfrastruktur-in-und-an-mehrparteienhaeusern-bundesministerium-fuer-verkehr-projekttra
