# Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

Bayern fördert den Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten für Elektromobilität in saemtlichen Anwendungsbereichen. Die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und loest die früheren bayerischen Ladeinfrastrukturprogramme ab. Die Umsetzung erfolgt nicht laufend, sondern über einzelne Förderaufrufe. Förderziele, Fördersaetze, technische Anforderungen und Umweltstandards werden regelmäßig überprüft und in den jeweiligen Aufrufen konkretisiert, konkrete Beträge stehen deshalb erst mit dem jeweiligen Aufruf fest. Auf der Seite des Wirtschaftsministeriums ist derzeit kein laufender Förderaufruf benannt, aktuelle Aufrufe führt die Kompetenzstelle eMobilität Bayern bei der Bayern Innovativ GmbH.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Kommunen |
| Themen | Mobilität, Energie |
| Frist | abhängig vom jeweiligen Förderaufruf, Förderrichtlinie seit 01.01.2026 in Kraft |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragstellung nur im Rahmen eines konkreten Förderaufrufs
- Massgeblich sind die im jeweiligen Aufruf konkretisierten Förderziele, Fördersaetze und technischen Anforderungen
- Nähere Informationen über die Kompetenzstelle eMobilität Bayern

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern beantragen?

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragstellung nur im Rahmen eines konkreten Förderaufrufs

### Wo gilt Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern beantragen?

abhängig vom jeweiligen Förderaufruf, Förderrichtlinie seit 01.01.2026 in Kraft Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/ladeinfrastruktur/
- Antragstellung: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/ladeinfrastruktur/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-in-bayern-bayerisches-staatsministerium-fuer-wirts
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-in-bayern-bayerisches-staatsministerium-fuer-wirts
